Mehr Netto vom Brutto

Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

22.05.2014
Von Heike Schwerdtfeger

Gratisessen, Laptop und Smartphone

Beispiel 1: Alleinverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse III
Beispiel 1: Alleinverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse III
Foto: Ecovis

Die Mahlzeit im Kollegenkreis, so empfinden es viele, ist eine Bereicherung des Arbeitsalltags. "Essen ist ein wichtiges Thema für die Mitarbeiter", weiß Vergütungsberater Misterek. Wenn es keine Kantine gibt oder das Büro direkt in der Innenstadt liegt, sind Essenszuschüsse beliebt. Das tägliche Mittagessen ist auch in Form von Restaurantschecks bis zu 6,03 Euro und monatlich 15 Mal begünstigt. "Die Schecks sind attraktiv, weil man mit ihnen inzwischen auch in vielen Supermärkten bezahlen kann", sagt Steuerberater Frericks.

Bis zu 3,10 Euro täglich darf der Chef zum Gesamtbetrag spendieren und dadurch jährlich steuer- und sozialabgabenfrei 558 Euro zuschießen. Mit den restlichen 2,93 Euro beteiligt sich der Mitarbeiter selbst an der Verpflegung. Jährlich steigt dieser sogenannte Sachbezugswert leicht, im Januar zuletzt um sechs Cent. Ihn kann der Arbeitgeber mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer pauschal versteuern. Das ist allemal besser, als wenn auch noch Sozialabgaben fällig würden.

Teuer, wichtig im Job wie zu Hause und deshalb unerlässlich ist eine gute Technikausstattung mit Smartphone, Laptop oder Tablets für viele Arbeitnehmer. Der Chef darf seinen Mitarbeitern eine solche Komplettausstattung zur Verfügung stellen – auf dem neuesten Stand der Technik und entsprechend teuer. Er darf sie ihnen nur nicht schenken. Bleiben die Geräte im Eigentum des Unternehmens, beispielsweise geregelt in einem Überlassungsvertrag mit Rückgabepflicht, muss der Arbeitnehmer den Gegenwert nicht als geldwerten Vorteil versteuern. In seiner Lohnabrechnung sieht er nichts davon, selbst dann nicht, wenn eine unbeschränkte private Nutzung erlaubt ist. Ginge das Equipment irgendwann kostenlos in das Eigentum des Arbeitnehmers über, müsste der Arbeitgeber den aktuellen Wert mit 25 Prozent pauschal versteuern und als Lohnsteuer dem Mitarbeiter vom Gehaltszettel abziehen.

Besonders lukrativ wird es, wenn der Chef zusätzlich noch die Telefon- und Internet-Kosten übernimmt. Wer den Chef nicht vom Nutzen eines teuren Smartphones für seine dienstlichen Zwecke überzeugen kann, kann ihm anbieten, selbst auf Lohn zu verzichten. So muss das neueste Nokia-, Apple- oder Samsung-Smartphone kein Wunschtraum bleiben. Wer sein Nettogehalt dafür nicht komplett opfern will, teilt sich die Belastung mit dem Chef. Der kauft das Gerät in seinen Bestand und zieht seinem Mitarbeiter den restlichen Teil der Summe vom Nettolohn ab. Kostet ein Smartphone etwa 700 Euro und teilen sich beide die Kosten, spart der Chef bei dem Geschäft noch rund 130 Euro Steuern und Sozialabgaben.

Manche Arbeitgeber vereinbaren mit Mitarbeitern, dass von anstehenden Prämienzahlungen Arbeitsgeräte wie ein Laptop oder ein Tablet gekauft werden, um den Steuerabzug zu vermeiden und durch den Wertgegenstand mehr rauszubekommen.