Mehr Netto vom Brutto

Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

22.05.2014
Von Heike Schwerdtfeger

Kinderbetreuung und Gutscheine

Am meisten lohnen Zuschüsse für Familien. Zwar ist es zumindest vordergründig gesellschaftlicher Konsens, dass für die Betreuung von Kindern mehr getan werden müsste. Großunternehmen wie etwa der Pharmakonzern Bayer haben Betriebskindergärten und bieten ihren Beschäftigten Plätze zu den in den Städten üblichen Beiträgen an.

Für manchen Mitarbeiter wäre aber auch ein steuerfreier Kindergartenzuschuss ein Segen. Wer sich nicht auf eine herkömmliche Betreuung einlässt und sein noch nicht schulpflichtiges Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen will oder teilweise sogar eine Über-Nacht-Betreuung benötigt, zahlt locker über 1000 Euro im Monat. Da ergibt ein Zuschuss vom Chef ein enormes Sparpotenzial. Denn bei der Höhe steuerfreier Betreuungsextras gibt es keine Begrenzung. Es ist abhängig vom Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters und dem Goodwill des Chefs. Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Betreuungskosten als steuer- und sozialabgabenfreien Zuschuss übernimmt, können die Eltern den Rest über die eigene Steuererklärung zu zwei Dritteln geltend machen. Bis maximal 4000 Euro im Jahr ist das seit 2012 einheitlich als Sonderausgabe abziehbar.

Generell problematisch sind allerdings Extras bei Minijobbern, weil offenbar viele Arbeitgeber die dafür gültige Gehaltsgrenze von 450 Euro ausreizen. Zahlt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zum Geburtstag zum Beispiel 60 Euro statt der - für Geschenke aus privatem Anlass - erlaubten 40 Euro als steuerfreien Sachlohn, wackelt mitunter nach einer Betriebsprüfung die gesamte Minilohn-Konstruktion.

Gutscheine

Steuerlich auf der sicheren Seite ist Denise Weber, Chefin der Badischen Backstub’. Ihre 320 Mitarbeiter, die unter anderem Plunderzwerge, Steinofenlaible und verschiedene Brezelsorten backen und verkaufen, will sie mit dem Karlsruher Gutschein belohnen. "Geld ist ein wichtiger Ansporn für die Beschäftigten, und bei uns in Baden-Württemberg ist die Konkurrenz um Fachkräfte groß", sagt Weber. Den Gutschein schickt sie allerdings nur dem Mitarbeiter, der mindestens zwölf Monate lang nicht krankgemeldet war. 101 Hartgesottenen flatterte er erstmals im Juni mit der Gehaltsabrechnung zu - danach monatlich erneut, wenn die Empfänger gesund blieben. Weber möchte einen Bonus bieten, wenn sich Mitarbeiter mehr um ihre Gesundheit kümmern und wenn sie mehr anpacken, während andere krank sind. Würde sie eine Gehaltserhöhung statt des 44-Euro-Gutscheins erwägen, dann müsste sie manchen Mitarbeitern inklusive Steuern und Sozialabgaben fast das Doppelte zahlen.

Lange Zeit waren die 44-Euro-Gutscheine aber umstritten. Problemlos durften Unternehmen nur Tankgutscheine ausgegeben. Inzwischen aber lässt die Rechtsprechung dem Mitarbeiter die Wahl, was er mit Gutscheinen kauft. Den aus Karlsruhe können die Backstub’-Mitarbeiter in gleich 250 Geschäften, Restaurants, Kinos oder im Theater der badischen Metropole einlösen. Die Beschenkten könnten aber auch einen neuen Fahrradschlauch oder eine Straßenbahnkarte kaufen oder gratis tanken. "Mitarbeiter werden motiviert, das Geld bleibt in der Region und fließt nicht nur an Mineralölkonzerne", sagt Sascha Binoth, Leiter des Karlsruher Citymarketing. Bei so vielen Gewinnern fällt es dem Fiskus und den Sozialkassen leicht, die Hand ausnahmsweise mal nicht aufzuhalten.

Dabei hatte erst vor Jahresfrist der Bundesfinanzhof (BFH) zunächst die Anforderungen an die steuerfreien Extras verschärft. Sie sollten nur noch gewährt werden, wenn sie vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis gezahlt werden. "Das war tückisch, denn sobald eine Leistung wiederholt gezahlt wird, kann dadurch schon ein Anspruch des Arbeitnehmers entstehen, und nach der Lesart der Richter wäre die Steuerfreiheit verloren", sagt Frericks.

Die Finanzverwaltung hat dem BFH aber den Wind aus den Segeln genommen und die steuerrechtliche Regelung nun zugunsten von Mitarbeitern und Chefs ausgelegt. Da Eltern, Pendler oder kranke Arbeitnehmer mit den Zusatzleistungen zumindest zeitweise entlastet werden können, stellt sich die Finanzverwaltung auf ihre Seite. Der Staat verzichtet selbst dann auf eine Besteuerung, wenn der Arbeitnehmer nach wiederholten Zahlungen einen Dauer-Anspruch bei seinem Chef geltend machen könnte.

Einig sind sich die Finanzämter und die Richter am Bundesfinanzhof allerdings darin, dass die Umwandlung bestehender Gehälter steuerschädlich bleiben und die Extras immer ein Zubrot sein müssen. Den Karlsruher Gutschein aber hätte es in dieser Form vor Jahren noch nicht geben dürfen: Für die Steuerrichter waren Gutscheine schon dann ein Lohnersatz und damit steuerpflichtig, sobald ein Geldbetrag fixiert wurde.

Ein Büchergutschein über einen fixen Euro-Betrag wurde nicht als steuerfrei anerkannt. Das änderte sich, als der Bundesfinanzhof klarstellte, dass Warengutscheine kein Barlohn sind, solange die Auszahlung in Euro und Cent ihres Gegenwertes ausgeschlossen ist (VI R 21/09).

Nicht zuletzt wegen dieser und weiterer aktueller rechtlicher Klarstellungen sind Gehaltsextras im Aufwind. In wirtschaftlich guten Zeiten können Beschäftigte Zulagen bekommen, deren Streichung sie in schlechteren Zeiten nicht in Not bringt, den Unternehmen aber finanziellen Spielraum lässt. "Sie lassen die Personalkosten atmen", sagt Berater Fritz. Immer mehr Unternehmen sei es wichtig, aus den Zahlungen an Mitarbeiter mehr zu machen, stellt Rolf Misterek, Vergütungsexperte bei Mercer, fest. Ist der Arbeitgeber nicht die treibende Kraft, müssen Arbeitnehmer verhandeln, um Extras zu bekommen. Neben Zuschüssen zur Kinderbetreuung, ist die Auswahl groß.