Telekommunikationsgesetz

Weitergabe von Internet- und Telefondaten neu geregelt

22.03.2013
Die Bestimmungen für die Weitergabe von Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundestags präzisiert worden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes.

Modifiziert wird darin die sogenannte Bestandsdatenauskunft, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Dazu gehören etwa Name oder Anschrift, nicht aber konkrete Verbindungsdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Regelung teilweise verfassungswidrig ist, und eine Nachbesserung bis Ende Juni dieses Jahres verlangt.

In dem Gesetz wird nun an einigen Stellen klargestellt, wann welche Zugriffsrechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten Fällen müssen Richter künftig der Datenweitergabe an Behörden zustimmen und die Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigt werden. Aus dem Innenressort hieß es, mit der Änderung würden keine neuen Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste geschaffen, sondern es werde lediglich die Rechtslage präzisiert.

Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen versicherten, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch die Präzisierungen nicht ausgeweitet würden. Grüne und Linke sehen darin jedoch erhebliche Eingriffe in den Datenschutz. (dpa/tc)