Was vor Projektvergabe zu bedenken ist

08.06.2005
Von Dr. Christoph

Es empfiehlt sich, den Anbieter ausdrücklich zur Beratung aufzufordern. Für den Fall, dass später eine wichtige Funktion fehlt, verbessert sich dadurch die Rechtsposition des Auftraggebers deutlich: Der Anbieter hat dann zu beweisen, dass er seinen Kunden sachgerecht befragt und die Antwort erhalten hat, dass besagte Funktion nicht benötigt werde. Wichtig ist, die Zusagen jedes Anbieters zu protokollieren. Darüber hinaus sollte das Risiko-Management sehr ernst genommen werden. Projekte sachgerecht durchführen.

Der Auftraggeber sollte Konsequenzen daraus zu ziehen, dass er bei einem Einführungsprojekt intensiv mitwirken muss und darüber hinaus ein eigenes Organisationsprojekt hat. Ratsam ist es daher, ein eigenes Projektteam mit Projektleiter zu bilden. Das hat den Vorteil, dass sich auf seiner Seite eine Instanz inhaltlich um diese Aufgaben kümmert. Zudem wird der Auftraggeber so stärker damit konfrontiert, dass das Projekt die Arbeitszeit wichtiger Mitarbeiter kostet, die er von ihren üblichen Aufgaben entlasten muss.

Grundsätzlich sollte das Projekt konsequent nach dem vorgesehenen Konzept zusammen mit dem Auftragnehmer und unter Einbeziehung der künftigen Nutzer durchgeführt werden. Dabei auftretende Probleme sind sofort anzugehen.

Der Kunde ist König - diese Position lässt sich am besten nutzen, wenn sie gut ausgeübt wird. Dazu gehört aber auch, dass diese nicht überzogen wird: So sollte der Auftraggeber etwa bei Festpreisen nicht sehr viel über das hinaus fordern, was ihm zusteht.