Was vor Projektvergabe zu bedenken ist

08.06.2005
Von Dr. Christoph
  • Dem Auftraggeber selbst wird klarer, was er erreichen will;

  • der Auftragnehmer kann das vom Kunden angestrebte Ziel besser erfassen;

  • nach Vertragsabschluss ist dokumentiert, was der Auftragnehmer an Software schuldet.

  • Entgelt an Projektphasen koppeln.

Zahlungen sind möglichst nach der Erreichung von Zwischenergebnissen oder von Endergebnissen zu vereinbaren. Das erfordert allerdings die Bildung von Projektphasen - doch ein tauglicher Auftragnehmer wird ohnehin ein Phasenkonzept vorschlagen. Vorsicht mit festen Preisen und Terminen.

Nachdem für die Software ohnehin ein fester Preis vereinbart wird, geht es in diesem Punkt um die Dienstleistungen. Die Anwenderseite verlangt dafür zunehmend Fixpreise. Für standardisierte Leistungen macht das auch Sinn. Standardisiert ist aber lediglich die Einführungsmethode, nicht etwa der Umfang der Einführung. Selbstverständlich gibt es Funktionsbereiche, die bei vielen Anwendern vergleichbar sind, so dass der Auftragnehmer einen plausiblen Festpreis nennen kann. Es gibt aber auch Bereiche, in denen das nicht der Fall ist. Wie sieht etwa die durchschnittliche Einführung einer Lagerwirtschaft aus? Dazu gibt es die unterschiedlichsten Methoden: Viele werden sehr flexibel und erfolgreich von einem oder mehreren Mitarbeitern gehandhabt. Nur sind die Regeln nicht greifbar.

Ist der Leistungsumfang nicht deutlich abgegrenzt, drohen Auseinandersetzungen darüber, was der Festpreis abdeckt. Das kann das Projekt im Extremfall zum Stillstand bringen. Der Auftragnehmer sollte daher aufgefordert werden, alle Kosten des Projekts aufzuführen. Dazu gehört insbesondere der Umfang, in dem die Mitarbeiter des Auftraggebers am Projekt mitwirken müssen. In jedem Fall, also auch bei Festpreisen, sollte eine Reserve eingeplant werden. Dasselbe gilt bei festen Terminen. Rücktrittsrecht einfordern.