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Was Sie über zurückgezogene Stellenangebote wissen müssen

10.04.2023
Von  , und
Meridith Levinson ist Autorin unserer US-Schwesterpublikation CIO.com.
Sharon Florentine ist Senior Writer bei der CW-Schwesterpublikation CIO.com in den USA. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf IT-Management, Karriere und Diversity-Themen.
Bastian Seebacher ist freier Mitarbeiter der Redaktionen CIO und COMPUTERWOCHE.
Erfahren Sie das Wichtigste über zurückgezogene Stellenangebote und was Sie tun können, falls Ihnen das passieren sollte.
Manchmal klappt es mit dem neuen Job nicht so, wie es soll. Zieht ein Unternehmen sein Stellenangebot zurück, gibt es für die Bewerberin oder den Bewerber Einiges zu beachten.
Manchmal klappt es mit dem neuen Job nicht so, wie es soll. Zieht ein Unternehmen sein Stellenangebot zurück, gibt es für die Bewerberin oder den Bewerber Einiges zu beachten.
Foto: Aruta Images - shutterstock.com

Was tun Sie, wenn ein potenzieller Arbeitgeber Ihnen eine Stelle anbietet, das Angebot aber vor Ihrem Arbeitsantritt zurückzieht? Vielleicht haben Sie eine gute, feste Stelle für eine andere aufgegeben, die nicht zustande kommt, haben aber schon Tausende Euro für einen Umzug.

Die meisten Arbeitssuchenden wissen oder hören nicht viel über zurückgezogene Stellenangebote, insbesondere wegen des Fachkräftemangels im IT-Arbeitsmarkt. Die Leute "verstehen zwar, dass ein Job nicht zustande kommen kann, da ein Unternehmen vielleicht Personal abbauen muss, aber sie denken nicht daran, dass ein Stellenangebot zurückgezogen werden kann", erklärt Mimi Moore, Partnerin in der Arbeits- und Beschäftigungsgruppe bei Bryan Cave LLP.

Rückgängig gemachte Jobangebote sind selten

Das liegt daran, dass das nicht so häufig vorkommt, sagt Chas Rampenthal, Leiter der Rechtsabteilung von Softwareanbieter LegalZoom. "Im Zeitalter von Social Media, Websites wie Glassdoor und anderen Bewertungsportalen würden wir sicher davon hören, wenn so etwas regelmäßig vorkäme", meint Rampenthal. Er rät dazu, solche Websites regelmäßig zu besuchen. Wenn ein Unternehmen ein Angebot zurückgezogen hat, würde man seiner Meinung nach dort darüber berichten.

Die Stärke der Wirtschaft und insbesondere des IT-Sektors sorgen dafür, dass die Zahl der zurückgezogenen Stellenangebote gering ist, sagt Rampenthal. Da weniger Kandidaten zur Verfügung stehen, würden Unternehmen nur ungern Angebote für wertvolle Talente streichen. Allerdings könnte eine schwächere Wirtschaft dazu führen, dass die Zahl der widerrufenen Angebote ansteigt.

Das Risiko steigt mit dem beruflichen Aufstieg

Die Gefahr, dass ein Stellenangebot widerrufen wird, ist für Führungskräfte größer, betont Moore. Dies liege daran, dass Managerinnen und Manager oft schon lange vor ihrem Eintrittstermin eingestellt werden. Die Bedürfnisse eines Arbeitgebers können sich zwischen dem Zeitpunkt eins Angebots und dem Tag, an dem die Stelle angetreten werden soll, ändern. Dazwischen können bis zu sechs Monate liegen. Im Gegensatz dazu werden Arbeitnehmer auf niedrigeren Ebenen in der Regel eingestellt, um einen unmittelbaren Bedarf zu decken.

"Auch die Größe des Arbeitgebers und die Spezialisierung müssen berücksichtigt werden", so Rampenthal. Es sei eher üblich, dass ein kleines Unternehmen mit zwei oder drei Mitarbeitern eine vierte Person einstellt und möglicherweise ein Angebot zurückzieht, weil sich die Umstände ändern. Großes Unternehmen verfügen dagegen meist über die Ressourcen, Hunderte von Mitarbeitern einzustellen. Laut Rampenthal ist es weniger wahrscheinlich, dass Unternehmen ein Angebot für spezialisierte Talente mit bestimmten Fähigkeiten und Erfahrungen zurückziehen als für ungelernte Arbeitskräfte.

Die richtigen Fragen senken das Risiko

Stellensuchende auf allen Ebenen können sich davor schützen, durch ein zurückgezogenes Stellenangebot überrascht zu werden. Ein guter Weg ist, gezielte Fragen zu den Einstellungspraktiken eines potenziellen Arbeitgebers stellen. Darüber hinaus sollten bestimmte Schutzmaßnahmen in Angebotsschreiben und Arbeitsverträgen ausgehandelt werden, rät Moore.

Ein Arbeitgeber kann ein Stellenangebot jedoch jederzeit widerrufen. Ohne einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der eine bestimmte Dauer des Arbeitsverhältnisses und besondere Bestimmungen für den Fall eines Verstoßes durch eine der beiden Seiten vorsieht, ist ein Stellenangebot keine Garantie. "Viele Leute denken, wenn sie ein schriftliches Angebot erhalten, es unterschreiben und zurückschicken, sei es ein Vertrag. In Wirklichkeit handelt es sich aber um einen Rahmenvertrag, der jederzeit gekündigt werden kann", erklärt Moore. Bewerber seien keine Arbeitnehmer, bis sie zur Arbeit gehen. Niemand habe ein Recht auf eine Stelle, nur weil sie ihm angeboten wurde, betont Moore.

Warum Stellenangebote zurückgezogen werden

Es gibt einige typische Szenarien, in denen Stellenangebote widerrufen werden, so Rampenthal. Am häufigsten kommt es vor, wenn ein Bewerber gegen die Bedingungen des Angebots verstößt. Beispielsweise kann das Stellenangebot davon abhängig gemacht werden, dass der Bewerber einen Background Check oder einen Drogentest besteht.

"Sie haben eine Vereinbarung getroffen, die Sie unter bestimmten Bedingungen akzeptiert haben, und wenn diese nicht erfüllt werden, liegt ein Vertragsbruch vor," sagt Rampenthal. Dasselbe gelte zum Beispiel, wenn eine Stelle unter der Bedingung eines Umzugs angenommen wurde, man es sich dann aber anders überlege, und den Job lieber von zuhause machen will. Das stehe nicht im Einklang mit dem Vertrag, der angenommen wurde.

Ein Stellenangebot könnte auch aufgrund der Handlungen eines Bewerbers zwischen der Annahme der Stelle und dem Arbeitsbeginn widerrufen werden. Vielleicht wird ein Bewerber wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet oder verstößt anderweitig gegen das Gesetz. Oder er macht auf andere Weise deutlich, dass er nicht die Art von Person ist, die ein Unternehmen einstellen möchte.

"Vor ein paar Monaten gab es einen Fall, in dem eine Person ein Praktikum bei der NASA ergattert hatte und dann in einem Tweet das F-Wort verwendete", berichtet Rampenthal. Ihr Tweet wurde von jemandem gesehen, der dort arbeitete und als sie damit konfrontiert wurde, brach ein vulgärer Tweetstorm aus. Die betreffende Person verlor ihre Chance auf die Stelle. Im Zeitalter sozialer Medien und hoher Transparenz müsse man vorsichtig sein und sich an Verhaltensregeln halten, sagt er. Das gelte sogar, bevor man eine Stelle antritt, denn wenn ein Unternehmen so etwas sieht, werde es berechtigterweise Maßnahmen ergreifen.

Natürlich gibt es auch Fälle, auf die der Bewerber keinen Einfluss hat, fügt Rampenthal hinzu. Das können etwa unerwartete oder unvorhergesehene Veränderungen in den Bedürfnissen des Unternehmens oder in der Wirtschaft im Allgemeinen. "Vielleicht wurde das Unternehmen verkleinert. Oder es wurde von einem viel größeren Unternehmen übernommen und Ihre Stelle wurde gestrichen, bevor Sie überhaupt anfangen konnten," sagt er. Manchmal wird die Entscheidung, eine Stelle zu streichen und das Stellenangebot zu widerrufen, zum Wohle der derzeitigen Mitarbeiter getroffen. So kann ein Unternehmen beispielsweise der Meinung sein, dass es besser wäre, eine Stelle, die sie jemandem angeboten haben, mit einem anderen Mitarbeiter zu besetzen, anstatt ihm zu kündigen. "Auf diese Weise können Mitarbeiter, die schon lange dort arbeiten, erhalten werden", so Moore.

Ein weiteres häufiges Szenario ist laut Moore, dass Unternehmen Hochschulabsolventen Angebote unterbreiten, bevor sie ihren Abschluss gemacht haben. Zu dem Zeitpunkt, an dem sie anfangen sollen zu arbeiten, braucht der Arbeitgeber sie nicht mehr. Das kann beispielsweise an einem Abschwung in der eigenen Branche oder in der allgemeinen Wirtschaft.

"Zurückgezogene Stellenangebote treten normalerweise in Gruppen auf", meint Moore. Wenn eine Anwaltskanzlei zum Beispiel glaubt, dass sie fünf neue Associates braucht, trifft sie diese Einstellungsentscheidungen im September oder Oktober. Die neuen Mitarbeiter fangen aber erst in einem Jahr an. Dasselbe gelte für Unternehmen, die Vorstellungsgespräche an Universitäten führen. Sie treffen ihre Einstellungsentscheidungen weit vor dem tatsächlichen Starttermin. Wenn sich dann etwas verändert, das dazu führt, dass der Bedarf an einem neuen Mitarbeiter nicht mehr besteht, wird ein Stellenangebot möglicherweise zurückgezogen.

Wann ein Job nicht widerrufen werden kann

Die Grenzen zwischen dem, was legal und was illegal ist, können fließend sein, so Rampenthal. In den USA können die Gesetze über die Rücknahme von Stellenangeboten von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein. "Wenn eine Stelle ein bestimmtes Maß an körperlichen Fähigkeiten erfordert und sich herausstellt, dass eine Person eine konkrete Beeinträchtigung hat, für die der Arbeitgeber laut Gesetz angemessene Vorkehrungen treffen sollte, dies aber nicht tun kann, dann ist das ein Problem", sagt er.

Wenn man zum Beispiel für eine Stelle als Busfahrer eine bestimmte Sehschärfe haben müsse oder für körperliche anstrengende Arbeit eingestellt werde, aber bestimmte Lasten nicht heben könne, müsse man laut Rampenthal sehr vorsichtig sein. "Der Personalleiter würde zuallererst wissen wollen, warum sie das nicht mitgeteilt haben! Aber in manchen Fällen bewegt man sich auf einem schmalen Grat zwischen Dingen, auf die der Bewerber Einfluss hat, und solchen, die er nicht beeinflussen kann," meint er. Ein Angebot aufgrund von Dingen wie Geschlecht, Hautfarbe, Alter, nationaler Herkunft abzulehnen sei aber in jedem Fall nicht in Ordnung.

Welche Fragen wann zu stellen sind

Wenn Sie nicht in der Position sind, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass es zu Ihrem Arbeitsbeginn eine Stelle für Sie geben wird, sagt Moore: "Wenn die Befürchtung besteht, dass es den Job unter Umständen nicht geben wird, sollten Sie das bei Ihrer Wahl, das Angebot anzunehmen, berücksichtigen. Holen Sie so viele Informationen wie möglich ein, wenn Sie die Entscheidung treffen."

Es gibt passende Fragen, die während des Vorstellungsgesprächs und des Einstellungsprozesses gestellt werden können. Sie helfen dabei einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Stelle bestehen bleibt, fügt Rampenthal hinzu. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, nicht zu viel Druck auszuüben. Andernfalls riskiere man, dass das Unternehmen einem überhaupt keine Stelle anbietet.

Der allgemeine Zustand des Unternehmens oder künftige Wachstumspläne sind Dinge, die Sie potenzielle Arbeitgeber fragen können und sollten. In der Zeit zwischen dem Angebot und der Annahme sollten Sie die schwierigeren, kniffligeren Fragen stellen, wie zum Beispiel: Was passiert, wenn ich umziehe und die Stelle nicht mehr verfügbar ist?

Aber auch dabei gilt laut Moore, dass der Zeitpunkt dieser Fragen genauso wichtig ist wie die Fragen selbst. Der ideale Zeitpunkt, um diese Fragen zu stellen, ist "nachdem das Angebot unterbreitet wurde und während der potenzielle Mitarbeiter überlegt, ob er das Angebot annimmt oder nicht." Auch während eventueller Verhandlungen über Umzugskosten oder eine Antrittsprämie könnten diese Fragen gestellt werden. Moore bezeichnet dies als Zeitraum nach dem Angebot, aber vor der Annahme. "Solche Diskussionen während des Vorstellungsgesprächs zu führen wäre merkwürdig und auch ein wenig anmaßend", meint er.

Weitere nützliche Fragen lauten: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der Abteilung beschäftigt? Wie viele Mitarbeiter waren in den letzten Jahren in der Abteilung tätig? Werden weitere Mitarbeiter eingestellt, für welche Positionen und warum?

Man sollte auch herausfinden, ob aus Sicht des Arbeitgebers die Gefahr besteht, dass diese Stelle gestrichen wird oder dass dieser bestimmte Teil des Geschäfts zurückgeht. Ist das der Fall, gäbe es dann eine andere passende Stelle im Unternehmen? Moore: "Ich würde mich auch erkundigen, wie es um die Rücknahme von Stellenangeboten durch den Arbeitgeber bestellt ist. Mussten Sie in den letzten zwei Jahren ein Stellenangebot zurückziehen? Warum?' Und wenn sie Stellenangebote zurückziehen mussten, 'Was haben Sie gegebenenfalls für die Personen getan, deren Angebote widerrufen wurden?'"

Rampenthal erinnert sich an eine Situation aus seiner Zeit an der juristischen Fakultät und erklärt, wie die Situation erfolgreich und mit einem Minimum an Stress und Unmut auf beiden Seiten gehandhabt wurde: "Ich hatte eine Handvoll Kollegen, die nach dem Studium Angebote von einer Kanzlei erhielten und sich gerade auf die Anwaltsprüfung vorbereiteten. Sie erfuhren plötzlich, dass die Kanzlei, für die sie arbeiten wollten, Pleite gegangen war. Die Kanzlei meldete sich und sagte meinen Kollegen, sie würden Empfehlungsschreiben verfassen, andere Kanzleien anrufen, die die Kandidaten bereits abgelehnt hatten, und ihnen erklären, was passiert war. Sie setzten sich dafür ein, dass meine Kollegen eine Stelle mit den gleichen oder besseren Beschäftigungsaussichten, Gehältern, Leistungen und Ähnlichem erhielten."

In einigen Fällen könnten Unternehmen eine finanzielle Entschädigung zusammen mit einer rechtlichen Freistellung anbieten. Dass zeige anderen einstellenden Unternehmen, dass der Bewerber sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, aber das ist nicht garantiert, so Rampenthal.

Lassen Sie sich alles schriftlich geben

Wann immer möglich, sollten Bewerber einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Das ist umso wichtiger, wenn es um Antrittsprämien, Umzugskosten und andere Ausgaben geht. Aus praktischer Sicht sollten Bewerber, denen bei der Einstellung eine Prämie angeboten wird, sicherstellen, dass sie auch dann Anspruch auf diese Prämie haben, wenn das Stellenangebot zurückgezogen wird, empfiehlt Moore. "Verhandeln Sie darüber, dass dies in das Stellenangebot aufgenommen wird. Manche Leute nutzen das als Absicherung: Wenn sie eine Antrittsprämie von 10.000 Euro erhalten, haben sie ein gewisses wirtschaftliches Polster, falls das Stellenangebot zurückgenommen wird."

Ebenso rät sie jemandem, der beispielsweise von Seattle nach Chicago umzieht, sich zu vergewissern, dass sein Umzugspaket in jedem Fall abgedeckt, bezahlt und akzeptiert wird. Das sollte selbst dann der Fall sein, wenn das Stellenangebot widerrufen wird oder das Unternehmen nach sechs Monaten feststellt, dass es die Person nicht mehr braucht.

Führungskräfte können eine Abfindung in akzeptabler Höhe verlangen, wenn die Stelle vor ihrem Antritt widerrufen wird. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot während einer bestimmten Anzahl von Monaten zurückgezogen wird, vorausgesetzt, dass keine Kündigung aus triftigen Gründen erfolgt, so Moore.

"Man kann versuchen, Dinge wie Antrittsprämien und Umzugskosten auszuhandeln, wenn man tatsächlich das Gefühl hat, dass das Angebot mit einem hohen Risiko verbunden ist," fügt sie hinzu. Einige Arbeitgeber seien sich des hohen Risikos in diesen wirtschaftlichen Zeiten bewusst und weil sie bestimmte Mitarbeiter brauchen, seien sie bereit, einen Teil dieses Risikos auf sich zu nehmen.

Was tun, wenn ein Angebot zurückgezogen wird

Wenn das Angebot "aus gutem Grund", wie zum Beispiel Fehlverhalten (NASA-Fall) zurückgezogen wird, können Sie nicht viel tun, außer aus Ihren Fehlern zu lernen, erklärt Rampenthal. Auch bei wirtschaftlichem Abschwung oder anderen Problemen, auf die ein Bewerber keinen Einfluss hat, ist nichts zu machen. In diesen Fällen ist es besser, wenn Sie Ihre Energie darauf verwenden, die Stellensuche fortzusetzen, anstatt gegen eine sichere Niederlage anzukämpfen und zu versuchen, vom Unternehmen eine Wiedergutmachung zu erhalten.

"In manchen Fällen ist es besser, einfach darüber hinwegzukommen und weiterzumachen," sagt Rumpenthal. In solchen Fällen sollte nichts überstürzt, sondern ruhig und sorgfältig über die Reaktion nachgedacht werden. "Sehen sie sich an, was sich geändert hat: Gab es eine Bedingung, die nicht erfüllt wurde? Dann haben sie ihre Antwort," ergänzt er.

Wenn Sie jedoch andere Angebote abgelehnt, Equipment gekauft oder mit der gesamten Familie umgezogen sind, besteht eine gute Chance, dass Sie ein Recht auf Entschädigung haben. Das Problem ist, dass es schwierig sein kann, dies zu beweisen, weiß Moore.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Angebot aufgrund von Dingen wie Alter, Hautfarbe oder Geschlecht abgelehnt wurde, könnte Ihr Fall deutlich aussichtsreicher sein, erklärt Rampenthal. Gleiches gelte, wenn das einstellende Unternehmen seine Befugnisse falsch dargestellt hat oder wenn Sie in Bezug auf Gehalt, Zulagen oder das Vorhandensein der Stelle selbst betrogen wurden. Aber auch dann kann es sehr schwer sein, Beweise zu erbringen, vor allem in Betrugsfällen, ergänzt er.

"In diesen Fällen", so Rampenthal weiter, "kann es einfacher sein, zu versuchen, außerhalb des Rechtssystems zu verhandeln, es sei denn, es ist eindeutig und Sie haben direkte Beweise für eine Diskriminierung." Man könne direkt an das Unternehmen herantreten und di Situation in Bezug auf Umzugskosten, Ausgaben für Equipment oder sonstige mit dem Stellenangebot verknüpften Kosten schildern. Unter Umständen werden die Kosten dann erstattet.

Was sollten Arbeitgeber beachten

Die meisten Arbeitgeber werden ein Stellenangebot zurückziehen, sobald sie von einem Problem erfahren. Aus rechtlicher Sicht sollte der Arbeitgeber daraufhin die betreffende Person so bald wie möglich in Kenntnis setzen. Wenn ein Unternehmen sich beispielsweise mit einem anderen zusammenschließt und davon ausgeht, dass durch den Zusammenschluss nur noch 25 Prozent der Stellen benötigt werden, wird der Arbeitgeber in der Regel die Personen, die er vor dem Beschluss eingestellt hat, davon in Kenntnis setzen, wenn das Ergebnis für diese Personen offensichtlich ist und feststeht.

"Die Arbeitgeber sollten auch alles tun, um die Betroffenen so gut wie möglich zu behandeln. Sie sollten dem Arbeitnehmer helfen, einen anderen Arbeitsplatz innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zu finden. Sie wollen nicht in den Ruf geraten, Arbeitsangebote zurückzuziehen, weil sie dann Schwierigkeiten haben werden, Leute für sich zu gewinnen", so Moore. Es gelte, die Folgen des Zurückziehens von Stellenangeboten zu bedenken und alles zu tun, um die negativen Folgen zu minimieren. Die meisten Arbeitgeber seien sich dessen bewusst.

Dieser Beitrag basiert auf einem Artikel unserer US-Schwesterpublikation CIO.com.