Biometrische Funktionen

Was Sie über den elektronischen Personalausweis wissen müssen

24.07.2008
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Was mache ich bei einem Umzug?

Wer während der Laufzeit des Personalausweises umzieht, muss wie bisher aufs Einwohnermeldeamt, um die neue Adresse auf dem Chip speichern und den weiterhin von außen sichtbaren Aufdruck überkleben zu lassen.

Lassen sich Funktionen auch erst nachträglich aktivieren?

Ja, der Internet-Ausweis kann auf dem Meldeamt jederzeit aktiviert und auch wieder deaktiviert werden. Die Menge der auf dem Chip gespeicherten Daten verändert sich entsprechend, bei einer nachträglichen Aktivierung müssen einige persönliche Informationen nachgereicht werden. Möglicherweise wird der elektronische Personalausweis auch irgendwann um Funktionen der derzeit in Versuchs- oder Einführungsphasen befindlichen Projekte Jobcard (Elena) und Gesundheitskarte erweitert. Das sind aber derzeit noch nicht mehr als Gedankenspiele einiger Politiker.

Was kostet der elektronische Personalausweis?

Wie viel wir letztlich auf den Tisch legen müssen, ist noch völlig offen. Der heutige Personalausweis kostet acht Euro. Dieser Preis wird wohl in jedem Fall überschritten. Der biometrische Reisepass (ePass) kostet derzeit 59 Euro, vergleichbare Ausweise im EU-Ausland schlagen mit Preisen zwischen zehn und 42 Euro zu Buche. Sicher ist, dass die Kosten nicht bei jedem Ausweisinhaber gleich sein werden. Wer den Internet-Ausweis nutzt, muss beispielsweise ein zusätzliches Lesegerät anschaffen. Auch dessen Preis ist noch nicht festgelegt. Innenminister Wolfgang Schäuble betont, dass der Preis von der Ausschreibung abhängt - also davon, welcher Hersteller den Zuschlag für die Produktion der Ausweise und Geräte erhält.