Biometrische Funktionen

Was Sie über den elektronischen Personalausweis wissen müssen

24.07.2008
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Ab dem 1. November 2010 bekommt jeder deutsche Staatsbürger einen neuen digitalen Personalausweis. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warum ein neuer Personalausweis?

Der Bund will Bürokratiekosten einsparen und dem Bürger mehr Komfort bieten. Der elektronische Ausweis soll nur Scheckkartengröße haben und damit endlich in jede Brieftasche passen. Ein biometrisches Lichtbild wird verbindlich, das genau wie beim Reisepass digital auf einem Chip gespeichert ist. Grenzschützer und Polizei können mit Lesegeräten eindeutig herausfinden, ob der Ausweisinhaber auch der rechtmäßige Besitzer ist. Wer möchte, kann darüber hinaus zwei Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen. Weitere geplante Funktion des elektronischen Personalausweises sind die "qualifizierte elektronische Signatur" als vollwertiger Ersatz für die eigenhändige Unterschrift (zum Beispiel für notarielle Kaufverträge) und der "Internet-Ausweis", für dessen Nutzung aber ein zusätzliches Lesegerät gekauft werden muss. Mit dem Internet-Ausweis sollen sich unter anderem Online-Bankgeschäfte, Käufe und Verkäufe über das Internet oder die elektronische Steuererklärung leichter und sicherer abwickeln lassen. Diese zusätzlichen Möglichkeiten sind nicht verpflichtend. Der Bundesbürger kann sich sein "Wunschprogramm" beim Antrag selbst zusammenstellen. Eine Wahl hat er auch bei den persönlichen Daten, die auf den Chip kommen sollen. Geburtsdaten müssen beispielsweise nur eingespeichert werden, wenn das Alter des Ausweisinhabers für bestimmte Online-Transaktionen (Kauf von DVDs oder Computerspielen ohne Jugendfreigabe etc.) benötigt wird.

Was ist mit meinem alten Ausweis?

Mit dieser Infografik wirbt das Bundesinnenminsterium für den "Perso 2.0". Ein Muster, wie der neue Ausweis einmal aussehen könnte, gibt es derweil noch nicht.
Mit dieser Infografik wirbt das Bundesinnenminsterium für den "Perso 2.0". Ein Muster, wie der neue Ausweis einmal aussehen könnte, gibt es derweil noch nicht.
Foto: BMI

Am 1. November 2010 soll der elektronische Personalausweis bundesweit eingeführt werden. Er hat wie sein Vorgänger eine Laufzeit von zehn Jahren. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben, gilt eine verkürzte Laufzeit von sechs Jahren (bisher sind es fünf). In der Regel haben also wie bisher die ersten beiden Ausweise eines Bundesbürgers (ab dem 16. Geburtstag ist ein Ausweis verpflichtend) diese verkürzte Laufzeit. Es besteht in jedem Fall keine Umtauschpflicht für alte Ausweise: Ausweise, die vor dem 1. November 2010 ausgestellt wurden und noch werden, bleiben bis zu ihrem fristgemäßen Ablauf gültig. Spätestens am 31. Oktober 2020 läuft der letzte Personalausweis aus und muss aufgerüstet werden.