Service-Level-Agreements

Was Sie schon immer über SLAs wissen wollten

11.06.2008
Von 
Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.

Wer darf Änderungen vornehmen?

Achten Sie auch auf Ihren E-Mail-Verkehr, rät der Jurist Andreas Gran von der Görg Partnerschaft für Rechtsanwälte.
Achten Sie auch auf Ihren E-Mail-Verkehr, rät der Jurist Andreas Gran von der Görg Partnerschaft für Rechtsanwälte.
Foto: Görg Rechtsanwälte

A propos E-Mail - Es gibt einen Punkt, über den absolute Klarheit bestehen müsse, ergänzt Gran, nämlich die Frage, wer einen Vertrag ändern dürfe. Am Verhandlungstisch säßen meist die Leute mit den dafür nötigen Kompetenzen. Doch häufig würden mühsam ausgehandelte Ergebnisse irgendwann während der Laufzeit durch Vollmachtträger auf einer niedrigeren Hierarchiestufen verwässert oder zunichte gemacht - mit einem einzigen unbedachten E-Mail à la: "Auf diese Regelung können wir künftig gern verzichten."

Es könne nicht angehen, dass die Verhandlungspartner die Verträge nach der Unterzeichnung aus der Hand gäben, warnt Gran. Die Unternehmen müssten dafür sorgen, sprich: schriftlich formulieren, dass Serviceverträge und SLAs nur von dafür autorisierten Mitarbeitern geändert werden könnten. Das bedeute im Zweifelsfall auch: Vollmachten dürfen nicht inflationär vergeben werden.

Worauf ist der Fokus zu legen?

Vertragsverhandlungen sind meist eine langwierige Angelegenheit - vor allem dann, wenn jede Einzelheit geklärt werden soll. Und dabei wird immer ein Restrisiko bleiben. Gran rät deshalb zu einem gewissen Maß an Pragmatismus - so erstaunlich das aus dem Mund eines Anwalt auch klingen mag: "Beschränken Sie sich in der Verhandlung auf die Bereiche, die Ihnen wirklich wichtig sind."

Wenn diese "Stellschrauben" exakt definiert seien, ließen sich gewisse Unsicherheiten in anderen Sektoren hinnehmen, beteuert der Rechtsexperte - zumindest dann, wenn der Leistungsempfänger sich über einen Umweg absichere: "Decken Sie Ihre Risiken notfalls über das Pricing ab."

Best Practices

  • SLAs ersetzten keine Rahmenverträge, sondern ergänzen sie um Regelungen für konkrete Anwendungsfälle.

  • Die einzelnen Regeln dürfen nur wenig Interpretationsspielraum lassen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

  • Nicht nur die Verträge, sondern auch der Verhandlungsverlauf sollte sorgfältig dokumentiert werden.

  • Es muss genau festgelegt sein, wer die Regeln ändern beziehungsweise außer Kraft setzen darf. Vollmachten sind sparsam zu vergeben.

  • Wenn Sie sich mit dem Partner nicht auf einen Servcie-Level einigen können, sollten Sie Ihr Risiko über den Preis abfedern.