Was Jobwechsler von Fußballern lernen können

07.06.2006

CW: Wenn sich mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens auf dem Jobmarkt zeigen, gibt es schnell Gerüchte. Was darf man als Bewerber über die schwierige Lage des aktuellen Arbeitgebers erzählen?

WINKLER: Nichts. Ihrem Arbeitgeber geht es ausgesprochen gut. Selbst wenn die Insolvenzmeldung öffentlich ist, geht es Ihrer Organisation den Umständen entsprechend. Ihr Wechselwille legitimiert nicht, dass Sie Ihren aktuellen Job, die Arbeitsumstände oder den Chef denunzieren. Firmeninterna haben auch in der schriftlichen Bewerbung nichts verloren, in der Sie jedoch auf Ihre aktuelle Position und Aufgaben detailliert eingehen sollen.

CW: Wer darf von den Wechselabsichten erfahren?

WINKLER: Ihr Arbeitgeber darf noch nicht einmal von einer vagen Wechselstimmung erfahren. (Geschweige denn, dass Sie ihm mit Ihrem Abgang drohen.) Verzichten Sie auch darauf, sich im beruflichen Freundeskreis über konkrete Aktionen zu äußern. Was wirklich passiert, wenn das Flurgeflüster vom Abgang munkelt, ist stets noch um einiges schlimmer, als ich es Ihnen ausmalen könnte. Wer geht, verliert an Gewicht, Bedeutung, Respekt - ab dem Zeitpunkt, an dem die Umgebung davon erfährt.

CW: Wie sollten sich Bewerber, die sich verändern möchten, im Vorstellungsgespräch verhalten?

WINKLER: Sie stehen unter Vertrag und können es sich leisten, klar zu sagen, dass Sie sich verbessern und nicht verschlechtern wollen. Als Leiter insistieren Sie auf geregelte Zuständigkeiten und eindeutige Berichtslinien. Als Systemadministrator klären Sie ab, dass Ihnen eine kontinuierliche Weiterbildung zugestanden wird. Sie halten sich fachlich auf dem Stand und erwarten, dass ein Arbeitgeber Ihre Lernanstrengungen ebenso wie Ihre Arbeitsleistungen würdigt.