Arbeitgeber spart sich viel Ärger

Was für ein Outsourcen des Datenschutzes spricht

08.09.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Outsourcing hat viele Vorteile

Für Arbeitgeber, so betont Dr. Henkel, ergeben sich durch die Bestellung externer Datenschutzbeauftragter folgende Vorteile:

  1. Vertragsverhältnis leicht kündbar - dagegen ist Abberufung und Kündigung von internen Datenschutzbeauftragten nur sehr eingeschränkt möglich, spätere Outsourcing-Entscheidungen ohne Einverständnis des Betreffenden während des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich.

  2. Compliance-Gesichtspunkte: Schlüsselpositionen wie Betriebsrat, leitende Positionen, etc. sind unabhängig - keine Interessenkollision möglich, sondern unabhängige Instanz.

  3. Betreuung mehrerer Konzerngesellschaften möglich ohne Arbeitnehmerüberlassungsrisiko.

  4. Umfassende Haftung als (Werk-)Dienstleister gegenüber eingeschränkter Haftung von Arbeitnehmer-Datenschutzbeauftragten nach Rechtsprechung der Arbeitsgerichte - auf ausreichende Versicherung der Externen achten!

Dr. Henkel empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei sie u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Alexandra Henkel, MM, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediatorin, c/o FPS Fritze Wicke Seelig, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin, Tel.: 030 88 5927-0, E-Mail: Henkel@fps-law.de, Internet: www.fps-law.de