FAQ zum "Anti-Abzocke-Gesetz"

Was bringt der neue "Überrumpelungs-Schutz" für Verbraucher?

22.09.2013
Telefontricks, überteuerte Massenabmahnungen, rätselhafte Inkasso-Schreiben: Gegen unseriöse Geschäftspraktiken greifen bald strengere Regeln. Verbraucherschützer hätten sich teils noch mehr gewünscht.

Im Wahlkampfendspurt hat das "Anti-Abzocke-Gesetz" noch die Kurve gekriegt. Nach langen Debatten machte der Bundesrat am Freitag den Weg für ein Paket mit schärferen Vorgaben frei, die einen besseren Schutz vor dubiosen Geschäftemachereien bringen sollen. Denn viele Verbraucher sind verunsichert, wenn ihnen am Telefon Verträge aufgedrängt werden oder Schreiben von Anwälten und Inkassofirmen im Briefkasten liegen. Die Regelungen gehen nicht allen weit genug.

Verbrauchern bringt das neue Gesetzespaket mehr Rechte - Verbraucherschützer gehen diese aber noch nicht weit genug.
Verbrauchern bringt das neue Gesetzespaket mehr Rechte - Verbraucherschützer gehen diese aber noch nicht weit genug.
Foto: liveostockimages, Fotolia.com

Wie sollen überteuerte Massenabmahnungen eingedämmt werden?

An Tausende Internet-Nutzer in der Republik verschicken Anwälte Abmahnungen. Beanstandet werden meist Urheberrechtsverstöße beim Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerprogrammen - verbunden mit Gebührenforderungen, die schnell 500 Euro und mehr ausmachen. Jetzt komme "erstmals ein effektiver Abmahndeckel ins Gesetzblatt", sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Für erste Abmahnungen gilt künftig ein Limit, das nach einer jüngsten Änderung der Gebührenordnung bei knapp 148 Euro liegt. Davon sind nur bei "besonderen Umständen" Abweichungen möglich, die dann auch zu erläutern sind. Die Verbraucherzentralen warnen vor einem Schlupfloch und hatten sich dafür stark gemacht, solche Ausnahmen zu streichen.

Was ist gegen unlautere Telefonwerbung geplant?

Unerwünschte Werbeanrufe nerven viele Bürger. Oft fühlen sie sich auch überrumpelt, gehen ohne längeres Überlegen auf Geschäfte ein. Am häufigsten geht es um Gewinnspiele, wie die Verbraucherzentralen beobachteten. Am Telefon kommt ein Vertrag künftig aber nicht mehr zustande - er muss schriftlich per Fax, Brief oder Mail geschlossen werden. Bußgelder bei Verstößen steigen von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Dies gilt auch, wenn am anderen Ende der Leitung kein Mensch sitzt, sondern ein Computer anruft. Die Beschränkung auf Gewinnspiele stößt aber auch auf Kritik. "Das muss für alle Anrufe gelten", fordert Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk (CSU).

Welche Neuregelungen kommen bei Inkasso-Schreiben?

Im Auftrag von Unternehmen fordern Inkassofirmen Geld für offene Rechnungen ein. Dabei wissen manche Angeschriebene nichts von einem angeblichen Geschäftsabschluss. Viele lassen sich aber beeindrucken und zahlen trotzdem. Vorgeschrieben sind künftig klare Informationen, für wen ein Geldeintreiber arbeitet, worauf die Forderung beruht und wie sich die Kosten zusammensetzen. Verbraucherschützer prangern seit langem "Fantasie-Gebühren" an, etwa für die Ermittlung einer gar nicht veränderten Adresse. Dadurch könne es bei Bagatellforderungen von einigen Euro rasch sehr teuer werden. Auch die Branche begrüßt mehr Transparenz, die "gut für Wirtschaft wie Verbraucher" sei.

Wie geht es weiter?

In Kraft treten sollen die Neuregelungen voraussichtlich noch im Herbst, die Inkasso-Vorgaben im kommenden Jahr. Wie der "Anti-Abzocke- Schutz" dann in der Praxis greift, will der Verbraucherzentrale Bundesverband genau beobachten. Positiv sei, dass Firmen in Sachen Urheberrechtsverstöße im Internet Klagen künftig am Wohnsitz des Kunden einreichen müssen. Ein Gericht irgendwo im Land auszusuchen, ist nicht mehr möglich. Erste Effekte hat das Justizministerium jedenfalls schon registriert, bevor das Gesetz überhaupt gilt - einige Gerichtsentscheidungen orientieren sich bereits daran. (dpa/tc)