Vorsicht bei iPhone-Schnäppchen

Was bedeuten CPO, Bulkware, Vorführer, „Brandneu“?

22.01.2020
Von 
Stephan Wiesend schreibt für die Computerwoche als Experte zu den Themen Mac-OS, iOS, Software und Praxis. Nach Studium, Volontariat und Redakteursstelle bei dem Magazin Macwelt arbeitet er seit 2003 als freier Autor in München. Er schreibt regelmäßig für die Magazine Macwelt, iPhonewelt und iPadwelt.
Beim Kauf eines iPhones auf Ebay muss man sehr genau auf die Zustandsbeschreibung achten, hier verstecken sich viele Fallen.

Verlockend günstige Angebote für iPhones und iPads finden sind sie meist bei Ebay, aber auch Allyouneed, Rakuten oder anderen Anbietern. Es gibt Gründe, warum ein Verkäufer ein neues iPhone XR so günstig anbieten kann, etwa weil es sich um Restposten oder Bulk-Produkte handelt. Hier gibt es dann oft Missverständnisse und manche Händler gehen bei der Definition von „Neu“ ziemlich weit. So nennen viele Händler echte Neuware inzwischen "Brandneu".

Bei günstigen iPhones sollte man auf die Zustandsbeschreibungen und andere Faktoren achten.
Bei günstigen iPhones sollte man auf die Zustandsbeschreibungen und andere Faktoren achten.

Es gibt eigentlich klare Vorgaben von Ebay, wie der Zustand zu beschreiben ist. In den letzten Jahren haben sich aber eine ganze Reihe an Sprachkonventionen etabliert, die viele Kunden etwas überfordert. Wir haben die wichtigsten Stichworte gesammelt und versuchen einige Hintergründe zu erklären.

Bulkware – Was ist das?

Bei sogenannter Bulkware handelt es sich um Produkte, die eigentlich nicht für den Endverbraucher gedacht sind. Sie sind meist für Händler gedacht und man erkennt sie an der fehlenden Originalverpackung. Man erhält sein iPhone dann in einer „Nichteinzelhandelsverpackung“, meist einer einfachen Plastikfolie, aber inklusive Zubehör. Vorteil: Sie sind günstiger und es handelt sich um Neugeräte. Manchmal erhält man aber keine Herstellergarantie, dies sollte man in der Produktbeschreibung des Herstellers überprüfen.

Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer

Etwas komplizierter wird es bei dem Thema: Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Bei jedem herkömmlichen Kauf erhält man eine Rechnung, auf der Nettopreis und Mehrwertsteuer aufgelistet sind.

Händler wie Asgoodasnew verkaufen aber oft komplett neue und noch originalverpackte Geräte mit dem Zusatz „Rechnung ohne eigenen Ausweis der MwSt nach §25A UStG“ an. Der Grund: Der Verkäufer ist dann meist ein Wiederverkäufer eines iPhones, dass er von einem Privatkunden erworben hat – etwa aus einer Vertragsverlängerung oder ein ungewolltes Geschenk. Der Fachbegriff „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“.

Nachteilig ist das für Selbständige und Firmen, die bei diesen Geräten keine Mehrwertsteuer absetzen können. Unter Umständen gilt für diese Geräte außerdem nur eine eingeschränkte Garantie, weil es sich um ein iPhone aus der Schweiz oder Italien handelt. Das weiß der Kunde aber erst nach der Registrierung des Gerätes.

Eingeschränkte Garantie für EU-Geräte

Bei günstig bei Ebay angebotenen Geräten besteht immer die Gefahr, dass es sich nicht um ein Gerät für den deutschen Markt handelt. Bei Geräten ohne Tastatur wie einem iPhone ist es eigentlich kein Problem, es in UK oder der Schweiz zu kaufen und in Deutschland zu nutzen. Für „ausländische“ Geräte gilt aber dann nur eine eingeschränkte Herstellergarantie. Nach Ansicht von Apple gelten deutsche Verbraucherschutzgesetze nur für in Deutschland erworbene Geräte. Seriöse Anbieter müssen dann zumindest die Gewährleistungspflicht übernehmen.

Ein Beispiel: Käufer eines EU-Gerätes, die ihren iPhone-Akku für 29 Euro tauschen lassen wollten, wurde dies laut Berichten glatt verweigert.

CPO und Refurbished

Sogenannte Refurbished-Geräte haben unter Mac-Anwendern eigentlich einen guten Ruf, da die über den Apple-Store angebotenen Refurbished-Geräte meist in exzellentem Zustand sind. Das gilt aber nicht für alle Refurbished-Angebot im Web, macht doch auch Ebay einen feinen Unterschied zwischen „Vom Hersteller generalüberholt“ und „Vom Verkäufer generalüberholt“. Und was manche Ebay-Händler unter Refurbished verstehen, hat mal ein Witzbold in einem Forum als „Kurz mit einem Feuchttuch drüber“ beschrieben. Das ist natürlich unfair: Es gibt Händler, die sich bei Prüfung und Aufbereitung viel Mühe geben, diese bieten dann auch meist zwei Jahre Gewährleistung und unterscheiden zwischen zahlreichen Zustandsstufen.

Für den Ebay-Nutzer lässt sich aber oft schwer abschätzen, wie gut ein Händler ein Gebrauchtgerät aufbereitet und geprüft hat.

Eine Besonderheit versteckt sich hinter dem Kürzel CPO oder Certified Pre Owned durch Apple. Hier handelt es sich um vom Hersteller Apple selbst wiederaufbereitete Geräte. So erhält ein von Apple zertifiziertes iPhone ein neues Gehäuse, einen neuen Bildschirm und einen neuen Akku – außerdem wird es neu verpackt und man bekommt 12 Monate Apple-Garantie. Die von Apple bezogenen Geräte sind allerdings sehr teuer und leider nicht über den deutschen Apple Store zu beziehen. Zu haben sind diese Geräte etwa über Back Market, Notebooksbilliger.

Vorführmodelle

Leider ist die Kategorie „ Vorführmodell“, auch Vorführer genannt, im Prinzip Vertrauenssache. Eigentlich sollte es sich um so gut wie neuwertige Produkte handeln, die vielleicht sogar nur kurz in einem Vodafone- oder O2-Shop auslagen. Ungewiss ist allerdings wie lange es auslag und ob das Gerät schon bei Apple registriert wurde – was sofort die Dauer der Herstellergarantie reduziert. Auch die regionale Herkunft ist ungewiss, was Garantieleistungen wie oben beschrieben einschränkt.

Kundenrückläufer

Nach unserer Meinung für Risikofreunde. Hier handelt es sich um Geräte, die ein Kunde innerhalb der Umtauschfrist zurückgegeben hat. Wenn man Glück hat, hat er das Gerät nur kurz ausgepackt und es ist so gut wie neu. Wenn man Pech hat, war es damit im Strandurlaub und es hat unerkannte Schäden durch Salzwasser und Sandkörner. Oder der Kunde hat es zurückgegeben, weil er es für ein Montagsgerät mit Macken hält.

Auslaufmodelle

Oft sind im Handel noch Auslaufmodelle zu finden, etwa ein altes iPhone SE mit 64 GB oder iPad Pro 9,7. Hier bekommt man neue und originalverpackte Geräte, die allerdings schon vor mehreren Jahren hergestellt wurden. Auch der interne Akku hat dann schon einige Jahre auf dem Buckel. Bei wenigen Jahren sollte dies noch kein Problem sein, laut Berichten gab es bei sehr alten Mac Pro von 2013 durch den großen Zeitabstand sogar Probleme mit der Registrierung!

Kleine Ebay-Tricks

Die meisten Händler halten sich an die Regeln, sind doch Nutzerbewertungen eine gute Methode um schwarze Schafe zu erkennen. In den letzten Jahren sind uns aber einige kleine Tricks der Anbieter aufgefallen. Sehr beliebt: Bietet ein Händler iPhone an, kann er unter dem gleichen Eintrag komplett neue und gebrauchte Geräte anbieten. Über ein Formular kann man dabei zwischen mehreren Zuständen wechseln. Im Titel werden die iPhones aber als „Neu“ bezeichnet, was zu einer fehlerhaften Auswahl führen kann.

Bei diesem Angebot muss man auf die Auswahl beim Zustand achten - sonst erhält man ein Vorführgerät statt Neuware.
Bei diesem Angebot muss man auf die Auswahl beim Zustand achten - sonst erhält man ein Vorführgerät statt Neuware.

Während einer laufenden Aktion kann ein Händler außerdem das Angebot verändern, so wird etwa nach einigen Tagen aus einem Angebot für ein nagelneues iPhone ein Angebot für ein neuwertiges iPhone. Ärgerlich, wenn etwa eine Schnäppchenseite auf dieses günstige Angebot verwiesen hat.

Wahrscheinlich ist es Faulheit, bei manchen nicht ohne Hintergedanken: Die ausführliche Produktbeschreibung auf einer Produktseite passt manchmal nicht zur Zustandsbeschreibung, so wird das iPhone als neuwertig beschrieben, im Text bezeichnet der Verkäufer es aber als „Versandrückläufer“. Sehr vertrauenswürdig ist das nicht.

Fazit: Wegen einiger Prozente Rabatt sollte man nicht zu einem Gerät zweifelhafter Herkunft mit zweifelhaftem Zustand greifen. Gerade bei teureren Geräten wie einem iPhone 11 oder iPad Pro spart man da wohl am falschen Ende. (Macwelt)