Arbeitgeber riskieren rechtliche Probleme

Warum Zielvereinbarungen unverzichtbar sind

23.08.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Bonussysteme

Mit Bonussystemen können Mitarbeiter zu guten Leistungen motiviert und finanziell belohnt werden. Neben einem guten Betriebsklima und Aufstiegschancen sind finanzielle Anreize nach wie vor einer der wichtigsten Gründe, warum Mitarbeiter in einem Unternehmen bleiben. Zugleich bedeuten sie für Unternehmen eine beachtliche Möglichkeit, die Vergütung zu flexibilisieren, insbesondere abhängig von Unternehmenserfolg und individuellen Leistungen der Mitarbeiter.

"Die Ausgestaltung variabler Vergütungsmodelle und die dazugehörigen jährlichen Ziele sollte jedoch wohl überlegt sein", rät Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte. "Wer sich auf ein variables Vergütungssystem festlegt, sollte im Vorfeld überlegen, ob sich das System gut handhaben lässt, auch in der Zukunft."

Unternehmen sollten sich klar darüber sein, dass die Rechtsprechung zu variablen Vergütungsbestandteilen nach wie vor nicht ausgefeilt ist. Zu bedenken ist auch, dass es häufig zu Streit darüber kommt, ob die vereinbarten oder vorgegebenen Ziele tatsächlich erfüllt wurden: in diesem Fall muss sich letztlich das Arbeitsgericht mit den unternehmensspezifischen Inhalten einer Zielvereinbarung oder Zielvorgabe befassen. Gerade für Außenstehende sind unternehmensbezogene Feinheiten oft schwer zu verstehen und erst recht zu beurteilen. Auch dies sollte bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen bedacht werden.

Weitere Informationen:

Eva Wißler ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin in der Frankfurter Kanzlei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt, www.schmalzlegal.com