Jahresprämie für Computerversicherung ein halbes Prozent vom Wert:

Warum nicht altes DOS-Release warm abtragen?

30.10.1981

Weitgehend Neuland ist das Gebiet der Computerversicherung. Die Versicherungsunternehmen orientieren sich an der klassischen Elektrogeräteversicherung. Dies wiederum reizt den EDV-Fachmann zum Widerspruch. In einer Veranstaltung des ADV stellte sich ein zweifelnder Versicherer den verunsicherten Zweiflern.

Hoch anzurechnen ist Gerhard Witzmann von Zürich-Kosmos seine Einleitungserklärung: "Was heute an Computerversicherungen angeboten wird, entspricht nicht dem technischen Standard. Grundlage ist die Elektrogeräteversicherung, die ursprünglich für Bügeleisen, TV-Apparate und allenfalls Bohrmaschinen gedacht war." Dazu kommt, daß diese Versicherungssparte erst knapp zehn Jahre alt ist. Daher liegen wenig Erfahrungswerte vor, und die Versicherungsunternehmen orientieren sich verzweifelt bis krampfhaft daran, was ihnen noch am ähnlichsten scheint. Das alte Scherzwort von der "Elektrischen Datumsverarbeitung" wird wahr. Die gesamte Denkweise ist zusätzlich am Großrechenzentrum orientiert. Es könnte lohnend sein, auch über Versicherungen für Minis und Mikros nachzudenken.

Laut Witzmann ist die Zürich-Kosmos-Versicherung das einzige Unternehmen, das derzeit in Österreich Computerversicherungen anbietet. In der Computerversicherung werden vier Risikobereiche gebündelt:

1. Sachversicherung für Elektroanlagen und -geräte,

2. Datenträger- und Informationsverlustversicherung,

3. Mehrkostenversicherung,

4. Computermißbrauchversicherung.

Sachschadenversicherung

Versichert sind die in einem Maschinenverzeichnis angeführten EDV-Geräte. Der Einschluß einer Klimaanlage sowohl als Schadensobjekt als auch als Schadensursache ist möglich. Versicherungsschutz wird geboten gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen durch:

- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit;

- unmittelbare Wirkungen der elektrischen Energie in Folge von Kurzschluß, Erdschluß, Steigerung der Stromstärke und ähnliches, auch wenn sie durch Isolationsfehler oder Überspannungen hervorgerufen werden;

- Material- und Herstellungsfehler;

- mechanisch einwirkende Gewalt;

- Wasserschäden aller Art, Erd = rutsch, Frost, Lawinen, Sturm;

- Brand einschließlich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden;

- Blitzschlag, Explosionen aller Art;

- Diebstahl, Einbruch und Beraubung;

- Glasbruch.

Ausgeschlossen sind Schäden durch natürlichen Verschleiß und dauernde chemische, mechanische und thermische Einflüsse wie Rost oder Korrosion, außerdem Transportschäden, oberflächliche Schäden wie Kratzer, ferner Kriegs- und Erdbebenauswirkungen sowie schädigende Wirkung von Kernenergie. Eigentlich ist es doch interessant, daß Versicherungen auch die friedliche Nutzung der Atomenergie für ein so unkalkulierbares Risiko halten, daß es nicht gedeckt wird.

Versicherung kontra Wartungsvertrag

Schäden werden ersetzt soweit nicht bereits andere Versicherungen bestehen (zum Beispiel Feuer- oder Einbruchsdiebstahlversicherung) oder der Hersteller noch haftet, was bei Material- und Herstellungsfehlern meist der Fall sein dürfte. Weiter geht das Versicherungsunternehmen vom Bestehen eines Wartungsvertrages aus, der sich natürlich seinerseits mit der Police überschneidet. Bei gemieteten Geräten ist eine Prämienreduktion möglich; wenn kein Wartungsvertrag existiert, wird die Prämie höher angesetzt.

Nicht der DV-Wirklichkeit entspricht die Annahme eines nur vierprozentigen Wertverlustes pro Jahr, was eine angenommene Benützungsdauer von 25 Jahren bedeutet. Da aber der solcher Art errechnete Zeitwert Grundlage der Leistung im Schadensfall ist, könnte sich dies für den Versicherten positiv auswirken. Solange nämlich die Reparaturkosten niedriger sind als der Zeitwert, zahlt die Versicherung den in der Police angegebenen Neuwert. Andernfalls nur die Wiederbeschaffungskosten gegebenenfalls eines technisch gleichwertigen Gerätes, das aber in der Regel billiger sein wird. Dies gilt übrigens auch für Gebrauchtgeräte, wobei natürlich auch der Neuwert in die Berechnung der Versicherungsprämie eingeht. Bildschirme läßt die Versicherung schneller altern mit drei Prozent pro Monat, aber nur bis 75 Prozent des Neuwertes.

Problematisch ist im DV-Bereich, daß einige Jahre nach der Installation des Gerätes ein technisch gleichwertiges kaum mehr verfügbar sein wird. Verbesserungen anläßlich einer Reparatur gehen aber zu Lasten des Versicherten, auch dann, wenn er sie nicht nützen will. Zugunsten der Versicherung ist bei dieser nicht befriedigenden Regelung aber auch anzumerken, daß sich zweifellos viele Anwender gern ein Upgrade "aufdrängen" lassen würden.

Datenträger- und Informationsverlust

Versichert sind Verluste, die im Zusammenhang mit Schäden aus der Sachschadensversicherung auftreten. Eine "aufrechte" Sachschadensversicherung (oder eine gleichwertige Regelung, wie zum Beispiel in einem Mietvertrag) ist somit Bedingung für diese Versicherung. Voraussetzung für die Ersatzleistung physischer Defekte in der EDV-Anlage gemäß den obenangeführten Risiken. Das irrtümliche oder auch böswillige Löschen von Daten ist nicht gedeckt. Ebensowenig der Bruch eines Datenträgers, zum Beispiel durch Fallenlassen. Im Zweifel empfiehlt es sich daher für den Operator, der fallengelassenen Platte ein versichertes Gerät nachzuwerfen.

Daten sind nur insoweit versichert, als sie wiederbeschaffbar und für den Versicherungsnehmer erforderlich sind. Letzteres zeugt von geringem Vertrauen in die Effizienz der EDV, möglicherweise aber auch von tiefer Einsicht.

Es werden jene Kosten vergütet, die für Wiederbeschaffung der Datenträger und das Wiederauffinden sowie Wiederaufbringen der Daten entstehen. Der Versicherungsnehmer gibt in Tabellenform eine Schätzung dieser Kosten an. Die Summe bildet die Versicherungssumme, die nach Erfahrung in der Zürich-Kosmos zwischen fünf und zehn Prozent des Anlagenwertes beträgt.

An sich zählen auch Programme als Daten. Eine nochmalige Programmierung, wenn Anwendungsprogramme ohne Sicherung zugrunde gegangen sind, wird aber nicht bezahlt. Ebenso wird sich die Versicherung widerspenstig zeigen, wenn nach einem Schadensfall die Umstellungskosten von einem veralteten und daher nicht mehr verfügbaren Betriebssystemrelease auf ein neues verrechnet werden sollen. Das "Warmabtragen" einer DOS-Release 26 geht daher nicht.

Vorstandsdirektor Peter Goldscheider von Zürich Kosmos empfiehlt solche Sonderfälle wie zum Beispiel DBOMP mit Benutzeränderungen jedenfalls beim Vertragsabschluß anzuführen. Ein zehnprozentiger Selbstbehalt sowie eine Erstschadensklausel begrenzen die Versicherungsleistung. Letztere bedeutet, daß in einem Jahr unabhängig von der Zahl der Schadensfälle nicht mehr als die Versicherungssumme gezahlt wird.

Mehrkostenversicherung

Auch sie ist an Schäden aus der Sachversicherung gebunden. Sie deckt Mehrkosten, die dadurch entstehen, daß zur Fortsetzung des DV-Betriebes auf eine Ersatzanlage ausgewichen werden muß oder auch Mehrarbeit (zum Beispiel Überstunden) auf der wiederhergestellten eigenen Anlage zum Nachholen ausgefallener Arbeiten. Die Versicherungssumme errechnet sich aus der Haftungszeit (maximale Ausfalldauer wahrend eines Versicherungsjahres) multipliziert mit den vom Versicherungsnehmer geschätzten Mehrkosten pro Tag. Ein zweitägiger Selbstbehalt sowie die erwähnte Erstschadensklausel begrenzen wiederum die Versicherungsleistung.

Computer-Mißbrauchsversicherung

Ersetzt werden Schäden an Vermögenswerten, die von eigenen Mitarbeitern durch

- Programm-Manipulation,

- Unterdrückung, Veränderung oder Unterschiebung von Datenträgern,

- unbefugte Inbetriebnahme (Zeitdiebstahl)

mit dem Vorsatz der Bereicherung zugefügt werden. Ausgeschlossen sind Ansprüche an den Versicherungsnehmer aufgrund des Datenschutzgesetzes.

Kosten scheinen bescheiden

Grundsätzlich scheinen die Kosten für das hier beschriebene Versicherungsbündel bescheiden. Doch sind andererseits die mannigfachen Risikoausschlüsse und Mehrfachversicherungen zu berücksichtigen. In einem von Zürich-Kosmos genannten Beispiel liegt die Jahresprämie bei etwa einem halben Prozent des Anlagewertes (einschließlich Software). Ein neuer ADV-Arbeitskreis Computerversicherungen soll die Wünsche der EDV-Anwender präzisieren und kundenbedarfsgerechte Verträge ausarbeiten.

Informationen: Zürich-Kosmos Versicherung, A= 1015 Wien, Schwarzenbergplatz 15, Telefon: 65 36 31 und ADV, A= 1010 Wien, Tratterhof 2, Telefon 52 32 71.