Änderung in den Zollbestimmungen

Warum Handy-Hüllen aus China ab sofort teurer werden

01.07.2021
Von 
Stephan Wiesend schreibt für die Computerwoche als Experte zu den Themen Mac-OS, iOS, Software und Praxis. Nach Studium, Volontariat und Redakteursstelle bei dem Magazin Macwelt arbeitet er seit 2003 als freier Autor in München. Er schreibt regelmäßig für die Magazine Macwelt, iPhonewelt und iPadwelt.
Durch eine Änderung in den Zollbestimmungen wird bei Klein-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern wie China und UK ein Nachschlag bei der Lieferung fällig.

Für viele ist es fast selbstverständlich geworden, Technik und andere Produkte direkt aus China oder anderen Ländern zu bestellen. Ab sofort könnten Sie bei Bestellungen aus dem Ausland aber eine unangenehme Überraschung erleben: Ab 1. Juli 2021 fällt nämlich die sogenannte Freigrenze von unter 22 Euro und auch für diese Sendungen wird die Mehrwertsteuer erhoben. Bei der Zustellung eines für 10 Euro in China gekauften Apple-Watch-Armbands verlangt der Kurier deshalb unter Umständen plötzlich 7,90 Euro von Ihnen ­ – in bar. Der Hintergrund: Hatte man bis zum ersten Juli eine Handy-Hülle, iPhone-Ersatzteil oder beliebiges Produkt bestellt, das weniger als 22 Euro kostete, fiel keine Einfuhrumsatzsteuer an. Nur noch bei einem Preis von weniger als 5,23 Euro verzichtet der Zoll jetzt auf Abgaben.

Auch auf kleine Warensendung wird jetzt Einfuhrumsatzsteuer fällig
Auch auf kleine Warensendung wird jetzt Einfuhrumsatzsteuer fällig
Foto: Zoll

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt zwar nur 19 Prozent, zusätzlich wird aber auch eine Servicepauschale für den Lieferdienst fällig. DHL berechnet beispielsweise 6 Euro für ihre Zusatzdienste. Kauft man etwa bei einem kleinen chinesischen Marktplatz für 10 Euro eine iPhone-Hülle, hat dieser aber keine Umsatzsteuer berechnet, werden unter Umständen weitere 1,90 Euro Steuer und 6 Euro Gebühr bei Lieferung fällig.

Einfuhrumsatzsteuer, kein Zoll

Eigentlich sind Waren mit einem Wert unterhalb 150 Euro weiter zollfrei, erstmals wird bei diesen günstigen Produkten aber die Einfuhrumsatzsteuer fällig – also eine „Nachzahlung“ der Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Für alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern wie USA, GB oder China wird die Einfuhrabgabe fällig, üblicherweise zahlt der Lieferdienst diese vorab an den Zoll und fordert sie von Ihnen zurück.

So umgeht man die Servicegebühr

Für kleine Einkäufe ist dabei wohl weniger die Mehrwertsteuer als die Servicegebühr das Problem. Betroffen sind aber nur die Händler, die keine Mehrwertsteuer in der EU abführen. So war das Ziel der Neuregelung, faire Wettbewerbsbedingungen für Händler in der EU zu schaffen. Einige größere Internethändler haben aber bereits reagiert und ziehen die Mehrwertsteuer vom deutschen Käufer selbst ein. Kauft man bei einem Anbieter, der in der EU registriert ist und diese Steuer abführt, etwa über das neu geschaffene System IOSS (Import One Stop Shop), spart man sich also die Gebühr. Ein bekannter Shop wie Ali-Express schlägt ab ersten Juli die Mehrwertsteuer für EU-Kunden selbst auf (berechnet also 10 Euro plus 1,90 Euro), die Höhe wird dabei an das EU-Land angepasst.

IOSS ist für die Händler ein recht komplexes Verfahren, das über die Fachanwendung ATLAS-IMPOST erfolgt. Bei einer Bestellung im EU-Ausland sollte man darauf achten, dass ein Händler dieses System nutzt. Diese Regelung gilt aber weiterhin nur für einen Sachwert unterhalb 150 Euro. (Macwelt)