Geordnete Übergabe frühzeitig planen

Warum Firmeninhaber rechtzeitig ihre Nachfolge regeln sollten

27.10.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Qualifizierungsphase

Kommen beide Seiten nach einigen Wochen des Miteinander-Arbeitens zur Überzeugung "Es könnte gelingen", beginnt die Qualifizierungsphase. Hierbei prüfen Firmeninhaber und Nachfolger gemeinsam: Welche Fähigkeiten und Qualifikationen bringt der künftige Unternehmer bereits mit? Welche benötigt er noch? Und: Wie kann er diese erwerben? Je jünger der Nachfolgekandidat ist, umso genauer kann auch dessen Aus- oder Weiterbildung auf die spezifischen Anforderungen des Betriebs ausgerichtet werden. Dies ist bei der familieninternen Übergabe gut möglich. Denn meist wird eine Unternehmerfamilie mit der Nachfolgefrage bereits insgeheim konfrontiert, wenn sich der erste Nachwuchs einstellt. Entsprechend früh können die Weichen gestellt werden.

Das Können ist entscheidend

Das Ziel der Qualifizierung sollte sein: Der Nachfolger erwirbt alle notwendigen technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die er braucht, um den Betrieb zu führen. Das entsprechende theoretische Know-how allein genügt nicht - eine gewisse praktische Erfahrung ist unabdingbar. Ob sich der Nachfolger diese Kenntnisse am besten über eine Lehre, verschiedene Praktika und/oder ein Studium aneignet, hängt unter anderem von der Branche, dem Geschäftsfeld des Unternehmens und dessen Größe ab.

Parallel zur Qualifizierung sollten alle finanziellen, steuerlichen und erbrechtlichen Fragen geklärt werden. Vor allem: Wie soll die Übertragung des Unternehmens vonstatten gehen? Durch eine schrittweise gesellschafts-rechtliche Beteiligung des Nachfolgers? Durch eine vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung? Diese Fragen zu klären, wird bei Familienbetrieben oft dadurch erschwert, dass Privat- und Betriebsvermögen nicht klar getrennt sind. Zuweilen muss das Unternehmen sogar umgegründet werden, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren: zum Beispiel die des Noch-Firmeninhabers, der finanziell abgesichert sein möchte, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet. Aber auch die Ansprüche von Geschwistern sind oft zu berücksichtigen.