Rechtstipps für CRM-Anwender

Vorsicht im Umgang mit Kundendaten

07.07.2008
Von Prof. Dr. Thomas Wilmer

2. Grundlage prüfen, auf der die Daten erhoben wurden.

Daten, die erforderlich sind, um vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, dürfen zu diesem Zweck ohne Einwilligung verarbeitet und genutzt werden. Weiterhin sind Kundendaten listenmäßig verwendbar, die keinem Geheimhaltungsbedürfnis unterliegen und an deren Nutzung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Sonstige Daten dürfen nur mit besonderer Einwilligung des Kunden erhoben werden. Wenn der Kunde einwilligt, muss ihm klar sein, wie die Firma die Angaben über ihn verwendet. Außerdem muss er über Widerspruchs-, Auskunfts- und Löschungsrechte informiert werden. Es reicht aber nicht, solche Einwilligungserklärungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunden-AGBs) aufzunehmen.