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Vorsicht: Bewerbungsfotos auf Homepage können Urheberrecht verletzen

11.09.2007
Wer sein von einem Profi-Fotografen gefertigtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf der eigenen Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen.

Das hat das Landgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Kunde muss dem Urteil zufolge nun die Bilder von der Seite nehmen, eine weitere Veröffentlichung wurde ihm untersagt. Die Betreiberin eines Fotostudios hatte auf Unterlassung geklagt (Az: 28 O 468/06).

Der Kunde hatte in dem Studio Fotos für seine Bewerbungen anfertigen lassen und diese Bilder dann auch auf seiner Homepage zu Werbezwecken allgemein zugänglich veröffentlicht. Das sei aber mit dem Fotostudio nicht abgesprochen gewesen, hieß es in dem Urteil. Die Verwendung eines Lichtbildes für Bewerbungen, auch Online-Bewerbungen, sei jedoch "von einer ganz anderen Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen" von Fotos auf einer Internet-Seite, stellten die Zivilrichter klar. Zumindest hätte es eines "expliziten Hinweises auf die geplante Nutzung auf der Website" durch den Kunden bedurft. (dpa/tc)

Update: Folgendes Leser-Feedback zu der Meldung wollen wir Ihnen keinesfalls vorenthalten:

"Sehr geehrte Damen und Herren, das von ihnen zitierte Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern durch einen Vergleich aufgehoben worden. Bitte führen Sie Ihre Leser nicht in die Irre. Das Oberlandesgericht Köln hatte während der Berufungsverhandlung zu dem von ihnen zitierten Urteil gegenüber dem beteiligten Fotostudio deutlich gemacht, dass es das Urteil des Landgerichts Köln sogar durch ein Berufungsurteil aufheben würde, wenn sich das Fotostudio nicht auf einen Vergleich einlassen sollte. Der Rechtstreit wurde daher durch einen Vergleich beendet. Das Fotostudio trägt seine Kosten selbst. Mit freundlichen Grüßen Roy Hardin, Rechtsanwalt "