Einheitliche Lösung von Namenskonflikten?

Vorschlag für die Schlichtung von Streits um Web-Adressen

09.03.2001
MÜNCHEN (CW) - Die in Genf beheimatete World Intellectual Property Organization (Wipo) hat einen Vorschlag zur einheitlichen Lösung von Namenskonflikten über länderspezifische Top Level Domains (Country-Code Tlds, kurz ccTlds) ausgearbeitet. In Deutschland bleibt wohl vorerst alles beim Alten.

Die Wipo, eine der UN unterstellte Organisation zum Schutz von geistigem Eigentum, agiert bereits als Schiedstelle (Wipo Arbitration and Mediation Center) für Streitigkeiten über Web-Adressen mit den Endungen .com, .net und .org, auch generic Top Level Domains (gTld) genannt. Diese Einrichtung soll dann bei Auseinandersetzungen zwischen Parteien aus unterschiedlichen Ländern eingreifen, wenn also beispielsweise ein Domain-Inhaber aus Spanien, der seine Internet-Adresse bei einem US-Unternehmen registriert hat, mit einem Markeninhaber aus Chile über Kreuz liegt. Darüber hinaus soll so Domain-Grabbern das Handwerk gelegt werden, die bewusst bestimmte Adressen mit dem Ziel registrieren, sie später meistbietend an einen Markeninhaber zu veräußern. Außerdem übernimmt die Wipo die Aufgabe des Schiedsrichters für 19 ccTlds wie etwa Moldavien, (.md-Domain) oder den pazifischen Inselstaat Tuvalu (.tv). Diese Länder haben ihre oberste Domain an Firmen verkauft, die sie nun praktisch wie eine gTld vermarkten. So können sich unter .tv Firmen aus dem Film- und Fernsehgeschäft eine Web-Anschrift verschaffen.

Im dem nun ausgearbeiteten Entwurf erläutert die Wipo, wie ein international einheitliches Verfahren zur Konfliktlösung bei Web-Adressen auch für ccTlds aussehen könnte. Denn bisher fehlt für die insgesamt 244 länderspezifischen Tlds eine einheitliche Methode, was durch die unklare Rechtslage windigen Geschäftemachern Tür und Tor öffnet. So pochen einige Nationen darauf, dass der Antragsteller die betreffende Staatsbürgerschaft innehat beziehungsweise die antragstellende Firma eine Niederlassung in dem Land unterhält. Anderen ist es dagegen gleichgültig, wo der Bewerber wohnt, womit auch die rechtliche Zuständigkeit im Dunkeln bleibt.

Ob demnächst auch Streitigkeiten um Internet-Namen mit der Endung .de nach dem von der Wipo vorgeschlagenen Verfahren verhandelt werden, ist jedoch fraglich. "Aus unserer Sicht wird es das Wipo-Modell für .de-Domains auf absehbare Zeit nicht geben", so Stephan Welzel, Justiziar bei der für die deutsche ccTld zuständigen Denic aus Frankfurt. Der Grund: Die Internationalität sei im Gegensatz zu gTlds bei deutschen Domains nicht gegeben. Hierzulande würden Konflikte in der Regel vor hiesigen Gerichten ausgefochten. Die Wipo hat ihren Vorschlag auf die Site www.wipo.org gestellt.