Vor der Gründung einer Interessengemeinschaft EDV:Der Briefkopf steht schon

02.05.1975

NIDDERAU - Der Briefkopf steht schon, auch das Bankkonto. Die IG-EDV (Interessengemeinschaft EDV - Verband der in der EDV Beschäftigten) freilich befindet sich noch in der Initialphase.

Mit einem hektographierten Schreiben "An alle in der EDV Beschäftigten" fordert die IG-EDV die bundesdeutschen Berufskollegen auf: "Unterstützen Sie Ihren Verband!"

Die erste Möglichkeit hierzu ist die erhoffte, zahlreiche Beteiligung an der Gründungsversammlung am 1. Mai 1975 im Frankfurter Hotel CARAVELLE/RAMADA.

Die Satzung der zu gründenden IG-EDV war am 29. März 1975 in Frankfurt von deren Initiatoren (es soll sich um Arbeitnehmer-Vertreter aus fünf bekannten Hersteller-Unternehmen handeln, doch bislang erklärten beispielsweise Honeywell Bull-Betriebsratsmitglieder: "Wir wissen noch nichts!" und dem Vorstand des Studienkreises EDV e.V. ausgetüftelt worden.

Geschlossener Beitritt

"Die Zielsetzungen des Studienkreises sind in denen des zu gründenden Verbandes enthalten", bekräftigte dessen Vorsitzender F. W. Fleckenstein im Einklang mit dem Sprecher der Initiative IG-EDV, Klaus G. Nimbs. Die entente cordiale wurde durch den geschlossenen Beitritt des Studienkreises zur IG-EDV besiegelt.

Folgende Forderungen, die Bestandteile der Satzung sind, will der Verband im Namen seiner noch zu gewinnenden Mitglieder durchsetzen:

- Eine allgemeingültige Festlegung von DV-Berufsbildern und entsprechende Berufsbezeichnungen als Grundlage für die Schaffung von Tarifgruppen und den Abschluß spezieller EDV-Tarifverträge.

- Ausarbeitung von grundsätzlichen Arbeitsbedingungen, um die bestehenden zu verbessern. Beispielsweise durch den Abbau der nächtlichen Test- und Wartungszeiten.

- Herabsetzung der Altersgrenze für DV-Kräfte.

- Schaffung anerkannter Richtlinien für die berufliche Aus- und Weiterbildung und in diesem Rahmen Förderung der Berufsbildung durch das dritte DV-Programm der Bundesregierung.

Den Einzelnen stärken

Außerdem beabsichtigt die IG-EDV, ihre zukünftigen Mitglieder in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu unterstützen und zu beraten. Diese sollen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit geworben werden. Ziel sei es, den Einzelnen zu stärken.

Inwieweit diese Stärkung zukünftig möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Es wäre allerdings im Interesse der DV-Beschäftigten schade, wenn eine Chance zur professionellen Profilierung des Berufsstandes vergeben würde.