EU stimmt zu

Vodafone darf Kabel Deutschland übernehmen

23.09.2013
Freie Bahn für Vodafone: Brüssel gibt dem Mobilfunker grünes Licht für die Übernahme von Kabel Deutschland. Damit bekommt der Platzhirsch Deutsche Telekom mehr Konkurrenz.

Im deutschen Telefon-, Internet- und Kabel-TV-Markt werden die Karten neu gemischt. Die EU-Kommission gab dem Mobilfunkriesen Vodafone am Freitag grünes Licht (PDF-Link) für die milliardenschwere Übernahme des größten deutschen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland. Das Vorhaben werfe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, hieß es in Brüssel.

Mit der Großinvestition greift Vodafone den Platzhirsch Deutsche Telekom frontal an. Das größte deutsche Kabelnetz bietet nicht nur für TV-Angebote ein erhebliches Potenzial. Es kann auch für den Ausbau von Festnetz-Telefonie und als schneller Internetzugang genutzt werden.

Vodafone Deutschland Chef Jens Schulte-Bockum kündigte unmittelbar nach der Brüsseler Entscheidung an, gemeinsam würden die Unternehmen "bald Festnetz, Mobilfunk, Breitband und Fernsehen aus einer Hand" anbieten. Damit schaffe Vodafone eine "am Markt einzigartige Angebotspalette". Durch die spektakuläre Übernahme von Mannesmann war Vodafone bereits vor mehr als zehn Jahren auch hierzulande einer der führenden Mobilfunkanbieter geworden.

Die EU-Wettbewerbshüter betonten, die Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzten sich im Wesentlichen. Während Kabel Deutschland beim Kabelfernsehen, in der Festnetztelefonie und bei Internetzugangsdiensten arbeite, sei der Mobilfunk das Kerngeschäft von Vodafone. Der neue Verbund habe nach wie vor eine ganze Reihe von Konkurrenten.

Vodafone hatte sich bis zur Annahmefrist am 11. September 76,48 Prozent des Grundkapitals von Kabel Deutschland gesichert. Die übrigen Aktionäre können noch bis zum 30. September das Angebot annehmen. Bei Kabel Deutschland hieß es am Freitag, der Abschluss der Transaktion werde für den 14. Oktober 2013 erwartet.

Die Kommission ist als oberste Kartellbehörde der EU verpflichtet, Übernahmen und Fusionen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Sie kann dabei Zusammenschlüsse verbieten, die den freien Wettbewerb in der EU verzerren würden. (dpa/tc)