Virtual-Reality-Version von Quicktime Apple konkretisiert Plaene fuer das Multimedia-System Pippin

27.01.1995

CANNES (gfh) - Apple zeigte auf der Multimedia-Messe Milia '95 in Cannes die Virtual Reality-Ablaufumgebung "Quicktime VT" inklusive Entwicklungspaket sowie den Prototyp des Multimedia-Players "Pippin".

Virtuelle Realitaeten sind nach Apple-Definition Techniken, die es einem Anwender ermoeglichen, mit einer am Bildschirm dargestellten Umgebung umzugehen, als waeren die dort sichtbaren Objekte real. Genau das ist die Eigenschaft von Quicktime-VT-Anwendungen. Dort spaziert man beispielsweise durch Zimmer, laesst den Blick umherschweifen, muss Tuerklinken druecken und kann die Standuhr vom Kaminsims holen, um sie von allen Seiten zu betrachten.

Angeboten wird Quicktime VT sowohl fuer Macintosh-Systeme ab 5 MB Hauptspeicher als auch fuer Windows-PCs (8 MB Hauptspeicher und 8- Bit-Video-Features). Die dazugehoerige Authoring-Software, eine Entwicklungsumgebung fuer Multimedia-Autoren, laeuft allerdings nur auf Macintosh-Computern mit mindestens 40 MB Hauptspeicher. Weitere Voraussetzungen sind hier der Einsatz der Entwicklungssysteme "Hypercard 2.0" und "Macromedia 3.1."

In den Schatten gestellt wurde Quicktime in Cannes durch den Prototypen des Multimedia-Abspielgeraets Pippin. Das Produkt aehnelt in Aussehen und Funktion einem Videorekorder, nur dass es Musik-, Foto- und Daten-CDs abspielt, die im uebrigen auch auf Macs einsetzbar sein sollen. Mit diesem Geraet, das Ende des Jahres vom japanischen Partner Bandai fuer etwa 500 Dollar unter der Bezeichung "Power Player" in die Laeden gebracht wird, soll der breite Markt der Haushalte erschlossen werden, denen der Umgang mit dem Computer zu kompliziert ist.

Schon bei der Ankuendigung in Cannes wurden jedoch Zweifel laut, ob Apple und Bandai ihre hochgesteckten Ziele erreichen koennen. So habe das CDI-System von Philips, das aehnlich funktioniert, bisher nur wenig Anklang gefunden. Hinzu kommt, dass via Geoport geplante Zusatzfunktionen wie TV-Shopping oder der Zugang zu Online- Diensten das Geraet massiv verteuern.