Wegen Leistungsschutzrecht

VG Media klagt gegen Google

18.06.2014
Der Streit der deutschen Zeitungsverleger mit Google geht in eine neue Runde. Weil der Internet-Konzern auf keinen Fall für Verlagsinhalte im Netz zahlen will, klagt die Verwertungsgesellschaft VG Media nun.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media will Google auf zivilrechtlichem Weg zwingen, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen. An der Gesellschaft sind zwölf Verlage beteiligt. In erster Instanz seien "Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts durch Google" eingereicht worden, teilte die VG Media am Mittwoch in Berlin mit (PDF-Link).

Zuständig für die Klage sei zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, in München die dem Landgericht vorgelagert sei. "Nachdem Vertreter von Google auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen und Google Angebote der VG Media zur Verhandlung nicht annahm, war das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden", hieß es zur Begründung.

Klagen der VG Media in der Vergangenheit gegen Kabel-TV-Betreiber waren zuletzt stets beim Landgericht Leipzig gelandet, das in der Szene als urheberrechtsfreundlich gilt.

"Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen", erklärte Google in einer Reaktion. "Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht." Die Medienunternehmen hatten sich nach Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst damit provisorisch einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen.

Zu den Gesellschaftern der VG Media gehören unter anderen der Axel Springer Verlag (Berlin) sowie der Burda-Verlag (München). Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es kategorisch ab, für kleine Textausschnitte ("Snippets") Geld zu bezahlen.

Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft haben inzwischen 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen.

Neben Springer ("Bild", "Welt") und Burda ("Focus") sind auch die Verlage Funke ("WAZ", "Hamburger Abendblatt"), Madsack ("Hannoversche Allgemeine", "Leipziger Volkszeitung"), M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadtanzeiger", "Express") und Aschendorff ("Westfälische Nachrichten") an der VG Media beteiligt. Mit dabei sind weiterhin der Münchener Zeitungs-Verlag ("Münchner Merkur"), die Presse-Druck und Verlags-GmbH ("Augsburger Allgemeine"), die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft ("Rheinische Post"), der sh:z Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag, der Evangelische Presseverband Norddeutschland und die ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland.

An der LSR-Allianz beteiligen sich allerdings mehrere wichtige Online-Portale nicht. Dazu gehören Spiegel Online, handelsblatt.com, faz.net, stern.de und sueddeutsche.de.

Auch focus.de und die deutsche Ausgabe der "Huffington Post" lassen sich derzeit nicht durch die VG Media vertreten. Diese Portale gehören zur Tomorrow Focus AG, die mehrheitlich dem Burda-Verlag gehört. Allerdings befinden sich rund 40 Prozent der Aktien der Tomorrow Focus AG im Streubesitz. (dpa/tc)