Leistungsschutzrecht

VG Media hält Schlichtung mit Google für denkbar

28.09.2015
Im Streit zwischen Google und Presseverlagen in Deutschland sind die Fronten verhärtet.

Nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes einen Tarif der Verwertungsgesellschaft VG Media als unangemessen zurückgewiesen hat, suchen die Verlage nach Auswegen. Die Verwertungsgesellschaft VG Media würde sich im Streit um die Darstellung von Verlagsinhalten auf den Seiten von Suchmaschinen auf einen Vergleich mit Google einlassen. "Wir wären bereit, nach den Vorgaben der Schiedsstelle einen Lizenzvertrag zu verhandeln, wenn Google das möchte", sagte ein Geschäftsführer der Gesellschaft, Markus Runde, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Am Donnerstag hatte die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) den von der VG Media geforderten Tarif in "seiner gegenwärtigen Form" formal zurückgewiesen. Eine Geschäftsführerin der VG Media, Maren Ruhfus, sagte, dass die Schiedsstelle keine konkrete Vergütungshöhe ausgeurteilt habe. Die Schiedsstelle habe jedoch festgestellt, dass "Presseerzeugnisse die Attraktivität und den Werbewert" der Suchmaschinen erhöhen.

Die Schiedsstelle hatte außerdem vorgeschlagen, dass aus den Verlagsinhalten sieben Wörter plus die Suchbegriffe frei angezeigt werden können. Nach Interpretation der Verwertungsgesellschaft sind danach Verlagsinhalte, die mehr als sieben Worte beinhalten, vergütungspflichtig.

Beide Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft betonten, dass der Zahlungsanspruch dem Grunde nach bestätigt worden sei. Lediglich die Anspruchshöhe fehle. Dazu habe die Schiedsstelle eine Reihe von Angaben gemacht, die es nun umzusetzen gelte. Auf dieser Grundlage sei man bereit, mit Google zu verhandeln.

Google hatte in seiner ersten Stellungnahme betont, dass nach dem Bundeskartellamt nun auch die Schiedsstelle die Anträge der VG Media zurückgewiesen und in aller Deutlichkeit auf die Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrechts hingewiesen habe. "Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

Außen vor sind nach der Entscheidung der Schiedsstelle die Verleger aus der Schweiz, die sich dem Tarifstreit der VG Media angeschlossen hatten. Sie fallen nach Einschätzung der Münchner Experten nicht unter den Anwendungsbereich des deutschen Urheberrechtgesetzes. Nicht berücksichtigt wurden ebenfalls die Ansprüche kleiner Anbieter, etwa Radiostationen, deren Website nicht in die Kategorie "Presseerzeugnis" im Sinne des Leistungsschutzrechts falle.

Vor der Kartellkammer des Landgerichts Berlin liegt unabhängig von dem Schiedsverfahren ein Verfahren mehrerer Presseverlage, in dem geklärt werden soll, ob die von Google im Herbst 2014 verlangte "Gratiseinwilligung" für die Darstellung der Verlagsinhalte durch einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zustande gekommen sei. Das Landgericht soll im Februar 2016 den Fall verhandeln. Google bestreitet die Vorwürfe vehement.

Die VG Media vertritt rund 160 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack, M. DuMont Schauberg und der Handelsblatt-Gruppe. Verlagsportale wie die von "Spiegel", "FAZ", "Süddeutsche Zeitung", und "Die Zeit" hatten sich den Forderungen der VG Media nicht angeschlossen und Google News die Nutzung von Snippets und Thumbnails erlaubt. (dpa/tc)