Zehn Schritte zum wasserdichten IT-Service-Vertrag

Vertrauen braucht klare Regeln

02.12.2004
Von Dr. Wolfgang

Darüber hinaus ist es wichtig, den maßgeblichen Streitmechanismus festzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien während oder nach der Durchführung des Vertrages stehen neben dem staatlichen Gerichtsverfahren alternative Streitbeilegungsmechanismen wie das Schiedsverfahren oder das Mediationsverfahren zur Verfügung. Sie bieten gegenüber den Verfahren vor den staatlichen Gerichten bei IT-(Groß-)- Projekten zahlreiche Vorteile. Genannt seien hier insbesondere eine schnellere Verfahrenserledigung, ein höheres Maß an Vertraulichkeit, teilweise geringere Kosten und eine hohe IT-technische Kompetenz der Verhandlungsleiter/Schiedsrichter. Die Durchführung dieser Verfahren muss von den Parteien vertraglich vereinbart werden und erfolgt vor privaten Ad-hoc-Gremien oder institutionellen Stellen wie der Hamburger Schlichtungsstelle für IT (http://www.hk24.de/it-schlichtungsstelle), der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement (www.gwmk.de) oder der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de).