EDV und Recht

Vertragstip für Umstellung auf das Jahr 2000

08.08.1997

Von Sebastian Freiherr von Bechtolsheim*

Die niederländische Post vergibt DV-Aufträge nur noch an Lieferanten, die "Jahr-2000-Kompatibilität" zusagen. Auftraggebern und Kunden ist zu empfehlen, sich vertraglich bestätigen zu lassen, daß die zu liefernden Produkte mit dem Jahr 2000 keine Probleme haben werden. Damit ist der Auftragnehmer oder Lieferant für die Einhaltung seiner Zusage verantwortlich. Die Klausel könnte lauten: "Der Verkäufer/Lieferant/Hersteller sichert zu, daß die von ihm gelieferte Hard- und/ oder Software sowie seine sonstigen Leistungen Jahr-2000-kompatibel sind. Im Zusammenhang mit dem Wechsel zum Jahr 2000 stellt er insbesondere sicher, daß:

-eindeutige vierstellige Jahresangaben verwendet werden,-Schaltjahre, Zeiträume und Datumsangaben richtig verarbeitet und angegeben werden sowie-Funktionsbeeinträchtigungen ausgeschlossen sind..

*Sebastian Freiherr von Bechtolsheim ist Rechtsanwalt in München.