Vertrags-alternativen

17.12.1976

Seit einigen Wochen sind verstärkte Aktivitäten dahingehend zu beobachten, daß Mietkauf oder Leasing stark angeboten werden. Ich möchte daher kurz auf die wesentlichen Vertragsalternativen eingehen. Demnach sind grundsätzlich folgende Vertragsarten möglich:

1. Herstellermiete mit unterschiedlicher Laufzeiten

2. Kauf

3. Mietkauf

4. Financial Leasing

5. Operational Leasing

Die Begriffe werden recht unterschiedlich von Anwendern und Anbietern gebraucht.

Herstellermiete

Eine Herstellermiete liegt dann vor, wenn der Hersteller eines EDV-Systems (egal ob Groß-EDV oder Mini) direkt an den End-Benutzer vermietet und venn der Hersteller bei seiner Preisgestaltung davon ausgeht, daß das System während der Grundmietzeit nicht voll bezahlt wird.

Wenn ein Hersteller ein EDV-System, welches einen Kaufpreis von 500 000 DM hat, nur über 4 Jahre vermietet und dafür Mietbeträge von mehr als 500 000 DM incl. Wartung verlangt, liegt im Prinzip keine Herstellermiete, sondern ein Kauf vor, da der Hersteller davon ausgeht, daß die Mietbeträge auf jeden Fall den Kaufpreis ergeben müssen.

Eine Herstellermiete liegt nur dann vor, wenn der Hersteller das finanzielle Risiko dergestalt trägt, daß er während der vereinbarten Mietzeit weniger Erträge erhält, als der Kaufpreis des Systems ausmacht.

Bei fast allen Mini-Computern ist keine Herstellermiete gegeben, weil während der unkündbaren Grundmietzeit davon ausgegangen wird, daß das System voll bezahlt. Eine Vermietung kommt bei diesen Systemen fast ausschließlich über Leasing-Gesellschaften zustande, das Mietrisiko trägt einzig und allein der Mieter.

Kauf

Der Käuf eines EDV-Systems ist sehr einfach zu definieren. Wird ein EDV-System gegen eine einmalige Zahlung zum Eigentum erworben, liegt ein Direktkauf vor.

Beim Kauf ist zu beachten, daß dem Unternehmen Liquidität entzogen wird, die für andere Investitionen nicht mehr zur Verfügung steht. Die Höhe des Kaufpreises wird durch Optionsgutschriften für bereits länger installierte Systeme günstig beeinflußt.

Der Erwerber muß das gekaufte System aktivieren und kann steuerlich das System während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abschreiben. Diese Abschreibungsraten mindern seinen Gewinn. Die Wartungskosten sowie die Gebühren für Schwachstromversicherungsprämien können sofort als Betriebsausgaben im laufenden Geschäftsjahr abgesetzt werden.

Mietkauf

Der Mietkauf unterscheidet sich vom Kauf lediglich durch die unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten. Je nach Vereinbarung wird eine Anzahlung geleistet. Der Restkaufpreis wird dann durch meist gleichbleibende Annuitäten getilgt.

Es ist besonders wichtig, daß steuerliche Betrachtungen angestellt werden, wenn Miete und Mietkauf verglichen werden sollen. Die Unterschiede liegen in zwei Gesichtspunkten:

1. Es können mitunter nicht die vollen Mietkaufraten steuerlich im laufenden Jahr abgesetzt werden, da das gekaufte System über die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muß. Es entsteht gegenüber der Miete möglicherweise ein Zinsnachteil.

2. Mietkaufraten sind Dauerschulden im Sinne der Gewerbesteuer, so daß hierauf unter bestimmten Voraussetzungen

Gewerbesteueranfällt. Hier können Beträge von ca. 10% der

Mietkaufraten (nach Steuer) entstehen, so daß der Mietkauf sehr gründlich hinsichtlich seiner steuerlichen Auswirkungen überprüft werden muß.

Financial Leasing

Ein Financial Leasing liegt dann vor, wenn während der unkündbaren Grundmietzeit Mietraten entrichtet werden, die mindestens die Herstell- oder Anschaffungskosten des Systems erreichen. Dem Financial Leasing liegt grundsätzlich die Überlegung des Kaufs zugrunde. Allerdings gehen Leasing-Gesellschaften bei ihren Angeboten davon aus, daß sie die steuerlichen Bestimmungen maximal insofern ausnutzen, indem sie ihren Klienten die Möglichkeit bieten, das System nicht aktivieren zu müssen. Somit fällt auch keine Gewerbesteuer an. Der Leasing-Vertrag wird so gestaltet, daß er gerade noch als Mietvertrag akzeptiert wird. Dazu muß der optionskaufpreis eine entsprechende Mindesthöhe nach Ablauf der Grundmietzeit haben (vergleiche hierzu Scholz-Report Nr. 21/75).

Operational Leasing

Dem Operational Leasing liegt die Grundidee der Miete nahe. Hier wird ein System meist auf 2-3 Jahre vermietet, eine Kaufoption kann hinzukommen. Diese Vertragsform ist allerdings wegen des zunehmenden Risikos besonders für neue Systeme kaum noch zu beobachten.

Fazit

Es kommt heute sehr stark darauf an, daß die steuerlichen Gesichtspunkte bei der Wahl der Vertragsart berücksichtigt werden, wenn ein echter Vergleich zwischen Miete, Kauf, Mietkauf oder Leasing vorgenommen werden soll. Es muß eine Betrachtung nach Steuern durchgeführt werden. Demnach sollten Entscheidungen über die Wahl der Vertragsart von der Finanz- oder Steuerabteilung begutachtet werden.