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Vertrag zwischen Microsoft und SCO verstößt gegen EU-Recht

26.11.1997
Von OH 

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft hat den Vertrag mit der Santa Cruz Operation Inc. (SCO) geändert, da er gegen kartellrechtliche Bestimmungen der EU verstieß. Die Vereinbarung, die ursprünglich von Microsoft und AT&T geschlossen wurde, besagt, daß AT&Ts Unix-System für Intel-Prozessoren Microsoft-Code enthalten sollte. So sollte gesichert werden, daß darauf Applikationen laufen könnten, die ursprünglich für Microsofts Betriebssystem "Xenix" geschrieben waren. Novell erbte diese Vereinbarung und gab sie an SCO mit den Unix-Rechten weiter. SCO sollte für jede verkaufte PC-Unix-Version Lizenzzahlungen an Microsoft leisten. SCO klagte gegenüber der EU, daß dieser Vertrag die Entwicklung einer 64-Bit-Version von Unix behindere und einen fairen Wettbewerb nicht zulasse. Mit der modifizierten Vereinbarung ist SCO nun bei der Unix-Entwicklung frei. Wenn das Unternehmen allerdings Microsoft-Technologie verwendet, muß es auch weiterhin Lizenzzahlungen entrichten.