DGB-Arbeitskreis EDV-Angestellte:

Verstärkter Schutz für Datenverarbeiter

13.06.1975

DÜSSELDORF - Jahrelang hat die breite Öffentlichkeit nichts von gewerkschaftlichen Aktivitäten im Bereich der Datenverarbeitung gehört.

Jetzt nach Gründung der IG-EDV - Interessengemeinschaft EDV - Verband der in der EDV Beschäftigten (siehe CW Nr. 19 vom 9. Mai 1975) widmet die DGB Angestellten-Zeitschrift "Wirtschaft und Wissen" in der Juni-Ausgabe den Problemen einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung der EDV-Berufsgruppen ihre dreieinhalbseitige Titelgeschichte "Die Rationalisierung frißt ihre Kinder."

Als Beispiel nachhaltiger Bemühungen um die Forderungen der EDV-Beschäftigten führt Gustav Kocherscheid (33), Leiter des Referates "Kaufmännische und Verwaltungs-Angestellte" beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf, die "äußerst erfolgreiche Tätigkeit des bereits Ende 1963 gegründeten DGB-Arbeitskreises "EDV-Angestellte" an, dessen gegenwärtiger Vorsitzender er ist. Auf Initiative des Arbeitskreises wurde der erste und bisher einzig anerkannte Ausbildungsberuf im EDV-Bereich, der DV-Kaufmann, vom Gesetzgeber eingeführt.

Dem Arbeitskreis gehören 15 gewerkschaftlich organisierte Datenverarbeitungsfachleute als ehrenamtliche Mitglieder an. Sie kommen aus folgenden Anwenderbranchen: Großbanken, Bergbau, Mineralölindustrie, Bundespost, Bundeswehrverwaltung, Pharma-Industrie, Stahl-, Eisen- sowie Bau-Industrie. Mitglieder sind ferner Datenverarbeiter aus dem Einzelhandel, der Versicherungswirtschaft und aus der Öffentlichen Verwaltung.

Daneben gibt es 12 hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre, die, so Kocherscheid, "zum Teil aus der Datenverarbeitung kommen, zumindest aber über EDV-Grundkenntnisse verfügen." Den geringen Bekanntheitsgrad des Arbeitskreises führt Kocherscheid darauf zurück, "daß viele EDV-Beschäftigte es bisher nicht für nötig gehalten haben, einer Gewerkschaft beizutreten, da sie >umhätschelte Kinder< ihrer Betriebe und Verwaltungen waren."

Außerdem habe dieser Arbeitskreis durch seine Mitarbeit in den verschiedensten DGB-Gremen in der Hauptsache nach innen gewirkt, "um die Belange der Datenverarbeiter angemessen in den Gesamtforderungen zu vertreten."

Verstärkter Schutz

Trotz dieser bisherigen, nach DGB-Ansicht angemessenen Interessenvertretung, verspricht der DGB nunmehr den EDV-Angestellten "verstärkten Schutz". Wie Günter Stephan, Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes erklärte, sollen kurzfristig folgende Vorstellungen verwirklicht werden:

- die Ausarbeitung und Anerkennung von wirklichkeitsnahen Ausbildungsordnungen,

- die Durchsetzung einer mittel- und langfristigen Personalbedarfsrechnung,

- eine qualitative ständige Aus- und Weiterbildung unter Absicherung des jeweiligen Arbeitsplatzes,

- eine grundlegende, vertraglich abgesicherte Veränderung der Arbeitsbedingungen für DV-Beschäftigte, die von der Errichtung der Arbeitsräume bis zur Überprüfung und eventuellen Änderung der nächtlichen Arbeitszeiten geht,

- sowie Wahrung des Besitzstandes derjenigen DV-Kräfte, die durch frühzeitiges Ausscheiden aus einem EDV-Betrieb eine andere Tätigkeit ausüben müssen.