1979 stirbt der alte Krankenschein

Versichertenausweis für 55 Millionen

20.06.1975

FRANKFURT - 55 Millionen Bundesbürger, nämlich alle Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung und ihre mitversicherten Familienangehörigen, werden bis 1979 eine Plastikkarte als "Versichertenausweis" erhalten. Damit sollen die heute bereits jährlich 250 Millionen Krankenscheine und 600 Millionen Rezepte maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Ziel ist die automatisierte Abrechnung aller Leistungen deutscher Krankenkassen.

Wie Ministerialdirigent Paul Winkler vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf dem Europäischen OCR-Kongreß in Frankfurt erklärte, sind die wichtigsten Vorentscheidungen für das neue Verfahren bereits gefallen, das jedoch erst nach Abschluß einer 2,1-Millionen-Mark-Studie "Entwicklung eines Datenträgers von Versicherten- und Leistungsdaten" durch die ManDat Mannesmann Datenverarbeitung GmbH im Dezember 1975 offiziell vorgestellt werden soll.

Etiketten oder Ausweis

Zunächst war die Frage zu entscheiden, wie in den Arztpraxen jährlich insgesamt eine Milliarde Abrechnungsbelege (inklusive Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Verordnungen für Brillen etc.) mit Patientenstammdaten, insbesondere aber mit maschinenlesbaren Nummern über Krankenkassen-Mitgliedschaft versehen werden können. Die Alternative, Hefte mit vorgedruckten Klebeetiketten auszugeben, wurde schließlich verworfen. Stattdessen wird es einen handlichen, geprägten Plastikausweis in der Größe der bekannten Scheckkarten geben - allerdings nicht mit Positiv-, sondern mit Negativ-Pragung.

B 1 genügt als OCR-Schrift

Wegen der besseren Erkennbarkeit fiel die Wahl auf die Schrift OCR-B. Zwar ist weltweit die Schrittgröße OCR-B4 üblich, wenn aus Plastikkarten maschinell lesbare Belege entstehen sollen. Andererseits sind in der Codierzeile mehr Informationen unterzubringen, als bei dieser Schriftgröße möglich ist. Versuche mit der kleineren OCR-B 1 (übliche Schriftgröße der Schreibmaschinen) verliefen zu aller Überraschung sehr positiv, so daß der gesamte Ausweisinhalt in einer Schrift geprägt werden kann.

Dezentrale Beleglesung

Zusätzlich zur geprägten Anschrift und Codierzeile wird der Versicherten-Ausweis - anders als zunächst geplant - um eine nicht geprägte OCR-Zeile mit den gleichen Angaben wie in der geprägten Codierzeile erhalten, denn die Verfügbarkeit moderner "Handleser" oder "Lesepistolen" (siehe Bild) ließ es ratsam erscheinen, daß die maschinell zu verwertenden Schlüssel auch an entsprechend ausgerüsteten Terminals (etwa bei Apotheken, Krankenhäusern, aber auch größeren Arztpraxen) übernommen werden können. Auf der Ausweis-Rückseite kann später auch eine Magnetpiste untergebracht werden, falls dies je erforderlich sein sollte.

Personenkennzeichen als Schlüssel

Wann die Versicherten-Ausweise eingeführt werden, ist im wesentlichen davon abhängig, wie schnell das geplante 12stellige Personenkennzeichen vergeben wird, für dessen Einführung wiederum die Verabschiedung des Bundesmeldegesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes Voraussetzung ist. Sollte das PK wider Erwarten bis 1973 als persönliches Kennzeichen auf dem Versichertenausweis nicht zur Verfügung stehen, wird eine besondere Versicherungsnummer vergeben werden. Bis dahin dürften auch alle rund 2000 Krankenkassen zusätzlich zu ihren Mitgliedern auch deren mitversicherte Angehörige elektronisch gespeichert haben.