Versandhändler kritisieren geplantes Verbraucherlandprinzip der EU

11.04.2007
Von Dorothea Friedrich
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) spricht sich gegen das von der EU geplante Verbraucherlandprinzip für grenzüberschreitenden Handel aus.

Mit der Einführung des so genannten strengen Verbraucherlandprinzips soll künftig bei allen Verträgen, die per Telefon, Telefax oder Internet geschlossen werden, das nationale Recht des ausländischen Kunden gelten. Verbraucherschützer sehen darin durchaus Vorteile für den Kunden. Die vorgesehene Regelung gefährdet hingegen nach Ansicht des Verbandes den Online-Handel mit Kunden aus anderen EU-Ländern und die Expansion kleinerer Online-Versender in das europäische Ausland.

BVH-Hauptgeschäftsführer Thomas Steinmark fürchtet gravierende Nachteile für die Online-Händler: "Kein Unternehmen kann gleichzeitig das Vertragsrecht von 27 verschiedenen Mitgliedsstaaten befolgen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können sich keine horrenden Kosten für Rechtsberatung leisten." Die Regelung sei unangemessen, denn sie belaste die Gewerbetreibenden einseitig. Steinmark empfiehlt der EU eine Untersuchung zu den Folgen der Neuregelung. Käufer und Verkäufer sollen sich weiterhin frei entscheiden können, welches nationale Recht beim Kauf Anwendung findet. Das sei für den Käufer nicht nachteilig, glaubt der BVH.