Bundesrechnungshof mahnt Rentenversicherer zur DV-Vereinheitlichung:

Verlust der Eigenständigkeit zieht im Sozialbereich nicht

21.02.1986

Im Zeitalter immer höherer Aufwendungen für die Software-Erstellung und -Wartung dürfte vermeidbarer Luxus auf diesem Gebiet eigentlich kein Thema sein. Im Hinblick auf die 22 Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik kritisiert der Frankfurter Bundesrechnungshof, daß dort immer noch vier verschiedene "Programmiersysteme in der automatisierten Datenverarbeitung" unterhalten werden.

Damit, so die "Bundeskontrolleure" in ihrem jüngsten Prüfungsbericht, verzichte man auf Möglichkeiten, "die Programmierungskosten langfristig erheblich zu vermindern" - indem man sich endlich auf ein gemeinsames Verfahren einigt. Zudem würde eine einheitliche Software dafür sorgen, daß es nicht mehr zu jenen "unterschiedlichen Rechtsanwendungen" kommen könne, die anscheinend bis heute nicht auszumerzen sind.

Diese Mahnung des Bundesrechnungshofes verweist auf eine Vorgeschichte, die geradezu typisch ist für die gemächliche Gangart, in der der Amtsschimmel dahinzutraben pflegt. Schon in den sechziger Jahren erhoben die Experten aus Kostengründen die Forderung nach einem gemeinsamen Programmiersystem in der Rentenversicherung und 1978 meinten die Rechnungsprüfer in einem Gutachten, es gebe doch eigentlich eine ganze Reihe von Einsparungsmöglichkeiten: so etwa bei der Problemanalyse, bei der Programmierung, bei der Programmpflege, beim Testen mit Hilfe einer weitgehend einheitlichen Testbibliothek und auch dank der dann möglichen Benutzung einheitlicher Formularvordrucke und der Erstellung einheitlicher Ausdrucke. Ferner sollte ein gemeinsames Programmiersystem den "Verarbeitungsverbund unter mehreren Rentenversicherungsträgern" erleichtern und auf den Organisationsablauf eine - kostensparende - "nivellierende Wirkung ausüben . . ."

Bis Mitte der siebziger Jahre fand auch der Verband der Rentenversicherungsträger, daß es grundsätzlich möglich sein müsse, ein einheitliches Programmiersystem einzuführen und daß die entsprechende Umstellung sich letztlich auch lohnen würde. Später allerdings vertrat er dann die Meinung, ehe die DV-Vereinheitlichung in Angriff genommen werden könne, müßten zunächst noch gewichtige, von den Gerichten erzwungene Rentenreformen verwirklicht werden. Diese Reformen duldeten keinen Aufschub und deshalb seien sämtliche verfügbaren Fachkräfte bis etwa 1984 primär "für die Ergänzung der vorhandenen Programmiersysteme einzusetzen, um eine termingerechte Programmerstellung zu gewährleisten". Anders ausgedrückt: Seit 1979 mußte die Umstellung auf ein Einheitssystem nur deshalb unterbleiben, weil man vier alte Systeme - mit vermutlich vierfachem Aufwand - parallel auf das neue Recht umzustellen hatte und dies wiederum nur deswegen weil nicht schon längst das kostensparende einheitliche Verfahren eingeführt war . . .

1979 schätzten die Rentenversicherungsträger, daß das Umstellungsvorhaben auf ein System (zu damaligen Kosten) rund 65 Millionen Mark und elf Jahre Zeit erfordern würde: Zwei Jahre für die Voruntersuchung und die Entscheidungsfindung, sechs Jahre für die Programmierung und drei Jahre für die eigentliche Umstellung. Die Beamten des Bundesrechnungshofes sind nun der Meinung, daß dieser Aufwand gewiß lohnend wäre, denn damit könne man "kostenträchtige Doppel- und Mehrfachprogrammierungen vermeiden" und mit "langfristig geringem Einsatz von Mitteln ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielen".

Seit Ende der siebziger Jahre, so heißt es in dem Prüfungsbericht weiter, seien die Kosten für die Programmierung doch schon "beträchtlich gestiegen", vor allem hätten sich dabei die Kosten für die Programmpflege erhöht, also ausgerechnet die Aufwendungen, die heute schon etwa drei Viertel aller Programmierungskosten ausmachen.

So kam es, daß in den vergangenen Jahren "innerhalb des Gesamtaufwands für die automatisierte Datenverarbeitung eine (noch nicht abgeschlossene).Verlagerung der Kosten von den Geräten hin zur Programmierung stattgefunden" habe - mit dem Ergebnis, daß heute "etwa 80 v. H. der gesamten Kosten auf die Software entfallen."

Für die Einführung eines gemeinsamen Programmiersystems spricht nach Ansicht der Frankfurter Kontrolleure auch, daß gerade im Sozialbereich Gesetzesänderungen eine "häufige Erscheinung sind, was meist "umfangreiche Programmänderungen und -ergänzungen" bedingt. Dies ziehe dann einen Verwaltungsaufwand nach sich, den ein gemeinsames System "erheblich mindern" könnte. Ein weiterer Vorteil: Das System verfügte über einen zusätzlichen Schutz gegen Datenmißbrauch und Computer-Kriminalität. Diese Tatsache gewinne "neben der Frage der Wirtschaftlichkeit zunehmend an Bedeutung".

Bei den Rentenversicherungsträgern und auch bei Bundesarbeitsminister Norbert Blüm verursachten die Mahnungen der Rechnungsprüfer bemerkenswerte Reaktionen: Die Versicherungen bemerkten, vor der Einführung eines einheitlichen Systems sollten besser erst noch alle Versicherungskonten geklärt, also alle derzeit noch nicht voll durchschaubaren Rentensachverhalte überprüft werden. Darüber hinaus meinten sie - im Unterschied zu vor zehn Jahren - nun, die geplante Vereinheitlichung bedeute eigentlich einen "massiven Eingriff in die Organisationshoheit der Selbstverwaltung dieser Träger".

Obwohl Blüm sich ähnlich geäußert hatte, veranlaßte dies den Rechnungshof nur zu einem trockenen Kommentar: "Der eigentliche Beweggrund für das Beharren auf dem jetzigen (teuren) Verfahren" sei in Wahrheit wohl nur "der befürchtete Verlust verbliebener Eigenständigkeit und von Zuständigkeiten" der 22 Rentenversicherungsträger. Zudem sei nicht so recht einzusehen, wieso das Prinzip der Selbstverwaltung allein schon durch eine simple, technische Angleichung der Programmiersysteme verletzt werden könnte. Die gesetzlichen Krankenkassen zum Beispiel arbeiteten ja bereits mehr und mehr mit "einheitlichen, zentral erstellten und gepflegten Programmiersystemen", die "von einer wachsenden Zahl von Mitgliedskassen übernommen werden".

Schließlich meinen die kritischen Frankfurter auch, der Einwand, es gelte zunächst alle Versicherungskonten zu klären, könne leider auch nicht ziehen. Wenn nämlich das neue System "im Zeitpunkt der vollständigen Klärung der Versicherungskonten einsatzfähig sein" soll, müsse sogar "umgehend" mit der Entwicklung begonnen werden.

Bei der Neuprogrammierung könne man dann auch gleich noch, was im übrigen speziell der Arbeitsminister gefordert hatte, "die Einordnung des Rentenversicherungsrechts in das Sozialgesetzbuch" berücksichtigen.

Des Rechnungshof, so wird ausdrücklich betont, verkennt bei seinen Überlegungen nicht, daß "während der Entwicklungs- und der Umstellungsphase höhere Kosten entstehen" werden, weil in jener Zeit ja auch die bisherigen vier Programmsysteme noch "weiter

gepflegt und unterhalten werden müssen". Doch sie geben zu bedenken, daß die Kosten dafür ja nur vorübergehend anfallen werden, während die unnötigen Mehraufwendungen, die die heutige Renten-DV-Quadriga mit ihren vier Programmsystemen verschlinge, auf unabsehbar lange Zeit weiter bestehen würde.