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Verleumdungsklage gegen Ebay abgewiesen

06.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der kalifornische Richter Thomas L. Willhite Jr. hat eine Verleumdungsklage gegen die Internet-Auktionsplattform Ebay zurückgewiesen. Dieses Urteil entlaste den Betreiber laut einem Bericht des Wall Street Journal von der Verantwortung für die Aktionen der Nutzer seiner Seiten. Ein Käufer hatte die Ebay-Verantwortlichen der Verleumdung bezichtigt, weil ein Händler negative Kommentare über ihn auf den Ebay-Seiten veröffentlichte. Laut dem Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 1996 könnten Internet-Unternehmen jedoch nicht für Kommentare der Anwender verantwortlich gemacht werden, so die Argumentation des Gerichts. Diese Klausel gelte nur für Internet Service Provider (ISPs), kritisiert der abgewiesene Kläger den Spruch. Deshalb sei das Urteil falsch. Erleichterung dagegen bei Ebay-Anwalt Jay Monahan. Das Urteil sei wichtig, weil es

das Prinzip bestätige, dass Internet-Firmen nicht für die Inhalte Dritter zu Rechenschaft gezogen werden könnten. (ba)