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Verleger: ARD und ZDF umgehen Werbeverbot

05.07.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverlage hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "unbegrenzte Expansion" im Internet vorgeworfen. Auf der gestrigen BDZV-Pressekonferenz in Berlin nannte Hauptgeschäftsführer Volker Schulze etliche Beispiele dafür, wie das im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Verbot von Werbung und Sponsoring umgangen werde: Online-Shops, auf den Haushaltsgeräte und Lesebrillen verkauf würden, Kleinanzeigenmärkte, Kooperationen mit kommerziellen Anbietern, beispielsweise im Rahmen von Gewinnspielen, sowie kostenlose SMS-Dienste und Links auf die Seiten von Erotikanbietern.

Gleichzeitig forderte der BDZV die Ministerpräsidenten der Länder auf, dem Treiben mit "klaren gesetzlichen Regelungen" einen Riegel vorzuschieben. Als "viel zu schwammig" kritisierte Schulze die Formulierung des Rundfunk-Staatsvertrags, das Angebot der Sender müsse "vorwiegend programmbezogen" sein. De facto würden Rundfunkgebühren, Infrastrukturen und eingeführte TV-Marken "missbraucht", um einen "unverantwortlichen Wildwuchs" zu betreiben. Damit schmälerten die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Wettbewerbschancen privater Anbieter.

ARD und ZDF wiesen die Vorwürfe zurück. Die Zeitungsverleger versuchten lediglich, den Sendern "auf dem immer wichtiger werdenden Feld der Online-Angebote die Wettbewerbsfähigkeit zu bestreiten", konterte der innerhalb der ARD für Online-Fragen zuständige SR-Intendant Fritz Raff. Der BDZV verwechsle E-Commerce mit "rechtlich einwandfreiem" Merchandising, und Gewinnspiele gehörten zum "selbstverständlichen Angebot eines Medienanbieters". Auch der Intendant des ZDF , Markus Schächter, reklamierte, dass sich seine Anstalt "im Rahmen der rechtlichen Vorgaben" bewege. Diese würden inhaltlich konkretisiert durch hauseigene Programmrichtlinien, die unter anderem einen Abschnitt für Online-Angebote enthielten. (qua)