Apple siegt vor Gericht

Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bekräftigt

09.09.2011
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Das Düsseldorfer Landgericht hat von Apple erwirkte Einstweilige Verfügung gegen den vermeintlichen iPad-2-Klon bestätigt.

Mit dem heute bekannt gegebenen Urteil bleibt das Anfang August verhängte Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bestehen. Sollten die Südkoreaner ihr Tablet trotzdem in Deutschland verkaufen, droht ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro.

In dem Verfahren ging es nicht um Patente auf Software oder genutzte Technik, sondern sogenannte Geschmacksmuster. Die Kalifornier, die mit einem Marktanteil von über 80 Prozent das weltweite Tablet-Geschäft dominieren, hatten sich bereits 2004 Design-Elemente eines Tablets als Geschmacksmuster schützen lassen. Dazu zählen Elemente wie eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, abgerundete Ecken oder eine gewölbte Rückseite. Trotz der Argumentation der Samsung-Anwälte, Apple kopiere selbst nur frühere Design-Lösungen, unter anderem aus dem 1968 erschienenen Filmklassiker "2001: Odyssee im Weltraum", wurden diese Ansprüche nun vom Landesgericht bestätigt.

Für Samsung bedeutet die Entscheidung des Gerichts eine weitere Schlappe. Erst vor wenigen Tagen musste der Hersteller wegen einer Einstweiligen Verfügung von Apple sein neues kleineres Tablet-Modell "Galaxy Tab 7.7" vom IFA-Stand entfernen. Der auf den Geräten aufgebrachte Aufkleber "Nicht zum Verkauf in Deutschland bestimmt" genügte nicht.