Umstrittene Sonderrechte für Markenhersteller

Vergabeprozeß bei Domains soll Spekulanten das Handwerk legen

14.05.1999
MÜNCHEN (CW) - Für Zeitgenossen, die mit Domain-Namen spekulieren, brechen womöglich schlechte Zeiten an: Ein nun veröffentlichter Vorschlag der World Intellectual Property Organization (Wipo) zur Regelung von Namensstreitigkeiten bei Internet-Adressen soll den Handel mit Netznamen unterbinden.

Da Web-Adressen oft den Namen einer bekannten Marke, beispielsweise "Ford", "Persil" oder "Gucci", beinhalten, lassen sich findige Geschäftemacher Internet-Adressen vormerken, in denen diese Begriffe vorkommen. In einigen Fällen mußten die Markeninhaber tief in die Tasche greifen, um den "Händlern" die begehrte Netzanschrift abzuluchsen. Andere Spekulanten nutzen die 60-Tage-Frist aus, in der sich Antragsteller kostenlos einen Domain-Namen reservieren lassen dürfen, um nach potentiellen Käufern Auschau zu halten. Mit ihren Plänen will die Wipo diesem Treiben ein Ende setzen. Die Unterorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf kümmert sich weltweit um den Schutz von geistigem Eigentum.

Nach den Plänen der Wipo gibt es Domain-Namen nur gegen sofortige Bezahlung. Ferner haben Antragsteller ihre genaue Anschrift einzureichen, damit sie im Falle einer Verletzung eines eingetragenen Markenzeichens kontaktiert werden können. Zudem soll eine Art internationale Schlichtungsstelle über Streitigkeiten bei Internet-Adressen befinden.

Mit diesem Passus konnte sich die Internet-Branche noch anfreunden. Weniger begeistert nahm sie dagegen einen weiteren Wipo-Vorschlag auf: Berühmte und allgemein bekannte Markennamen sollen vom Vergabeprozeß ausgeschlossen werden, so daß sie niemand außer den Inhabern in Domain-Namen verwenden kann. Es dürfte allerdings schwierig sein, einzuschätzen, welche Trademarks nicht nur nationale, sondern weltweite Berühmtheit erlangt haben.