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Datenschutz, EU-Richtlinie of Strafprozessrecht?

Verfassungsrichter uneins über Zuständigkeit für Datenspeicherung

17.01.2008
Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts sind uneins über die Zuständigkeit für das Verfahren zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten.

Der für solche Konfliktfälle zuständige Sechser-Ausschuss des Karlsruher Gerichts will bis spätestens Anfang Februar entscheiden, bei welchem Senat der Fall landet. Das teilte die Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Karlsruhe mit. Inzwischen liegen rund zweieinhalb Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen das Anfang Januar in Kraft getretene Gesetz vor. Zu den Klägern gehören die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Für die Zuständigkeit entscheidend ist der inhaltliche Schwerpunkt des Verfahrens: Liegt er beim Datenschutz, dann wäre der Ende März ausscheidende Richter Wolfgang Hoffmann-Riem vom Ersten Senat - beziehungsweise sein Nachfolger - als "Berichterstatter" zuständig. Steht dagegen die - mit der Speicherpflicht umgesetzte - EU-Richtlinie im Mittelpunkt, würde das Verfahren im Zweiten Senat bei Udo Di Fabio landen. Dritte Möglichkeit ist die Zuordnung zum Strafprozessrecht, womit Rudolf Mellinghoff vom Zweiten Senat zuständig wäre.

Der Sechser-Ausschuss besteht aus je drei Richtern der beiden Senate. Bei einem Patt gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Nach dem umstrittenen Gesetz müssen alle Verbindungen über Festnetz, Handy oder E-Mail nun über einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden, nicht jedoch die Inhalte. (dpa/tc)