Haftung

Verfassungsgericht fordert Entscheidung zum Filesharing

13.04.2012
Wer haftet für Rechtsverletzungen, wenn Mitbewohner oder Familienmitglieder gemeinsam einen Internetanschluss benutzen?

Der BGH hat darüber noch nicht entschieden - nun hat sich das Bundesverfassungsgericht zu Wort gemeldet. Es verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt, so das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (1 BvR 2365/11).

Damit hatte die Beschwerde eines Polizeibeamten Erfolg - ausgerechnet ein Mitglied der "polizeilichen Informations- und Kommunikationsgruppe für Onlinerecherche und Internetpiraterie". Der 20-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte über den gemeinsam genutzten Anschluss Musikdateien angeboten. Der Beamte war auf Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von rund 3500 Euro verurteilt worden - er sei mitverantwortlich für die Rechtsverletzung. Das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH nicht zugelassen.

Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidung auf und verwiesen die Sache zurück. Die Haftungsfrage in solchen Fällen sei noch nicht höchstrichterlich entschieden; deshalb verstoße die Nichtzulassung der Revision gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter.

Der BGH hatte 2010 entschieden, dass der Inhaber eines WLAN-Anschlusses als Störer für Rechtsverletzungen Dritter haftet, wenn er seinen Router nicht mit einer marktüblichen Verschlüsselung gesichert hat. Ob der Anschlussinhaber auch Familienmitglieder oder Mitbewohner auf das Verbot von Rechtsverletzungen hinweisen und sie möglicherweise überprüfen muss, sei von vom Bundesgerichtshof hingegen noch nicht geklärt, so die Verfassungsrichter. Deshalb hätte eine Zulassung der Revision nahegelegen.

"Die Frage ist, ob ich ohne jeden Anlass verpflichtet bin, Familienmitglieder darauf hinzuweisen, dass sich keine Rechte verletzten dürfen", sagt der Anwalt des Beschwerdeführers, Mathias Straub. "Ich halte das für übertrieben." (dpa/tc)