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Verfahren gegen russischen Hacker verzögert sich

27.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Gerichtsverfahren gegen den russischen Hacker Dmitry Sklyarov wird wohl frühestens im Juni 2002 eröffnet werden. Wie einer kalifornischer Bundesrichter am gestrigen Montag bekannt gab, soll erst in einer Anhörung am 15. April 2002 über den Starttermin des Prozesses entschieden werden. Das Gericht verschob den Verfahrensbeginn, um den Verteidigern mehr Zeit für die Übersetzung von russischem Beweismaterial ins Englische zu geben, hieß es in einer Begründung.

Sklyarov war Mitte Juli dieses Jahres auf der Hackerkonferenz "Defcon" in Las Vegas vom FBI verhaftet worden, da er ein Programm vorgestellt hatte, das den Kopierschutz von Adobes eBook-Format knackt. Anfang August wurde er gegen eine Kaution von 50.000 Dollar auf freien Fuß gesetzt, darf aber bis zum Verhandlungsbeginn Nordkalifornien nicht verlassen. Seine Software ist in Russland und anderen Ländern legal, verstößt jedoch gegen den seit 1998 in den USA geltenden "Digital Millennium Copyright Act". Das Gesetz kontrolliert die Entwicklung und Verbreitung von Technologien, die das Urheberrecht verletzen können.

Aufgrund des anstehenden Verfahrens gegen Sklyarov hat die russische Regierung vor kurzem ihre Programmierer und Entwickler vor Reisen in die USA gewarnt (Computerwoche online berichtete). (ka)