Vereinbarung für EAN-Codierung getroffen

29.11.1985

FRANKFURT (pi) - Die langandauernden Verhandlungen mit der Centrale für Coorganisation (CCG) GmbH über Grundlagen und Gewährleistung der Nutzung herstellerseitiger EAN-Strichcodierungen sind jetzt offensichtlich beendet. Dies teilte der Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie e.V.(HPV) mit.

Eine gemeinsame Erklärung von Herstellern und Verwendern der Europäischen Artikel-Numerierung (EAN) soll die Rechte und Pflichten der beteiligten Kreise in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander bringen. Dabei werde bewußt auf Anforderungen verzichtet, die zwar technisch realisierbar erscheinen, wirtschaftlich jedoch zu aufwendig sind. Der Hauptverband legt zudem Wert auf die Feststellung, daß künftig die Haftung nicht vom Ergebnis der Lesbarkeit des Strichcodes abhängig gemacht werden könne. Dieses werde nämlich von der unterschiedlichen Handhabung bei allen Beteiligten beeinflußt. Gemeinsam mit der CCG will der Industrieverband nun Vorgaben und Prüfanleitungen weiterentwickeln.