"Das Urteil des Münchner Gerichts sollte Vorbild für alle Anbieter werden", sagte der Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Christian Fronczak, am Mittwoch in Berlin. Das Landgericht München I hatte am Dienstag entschieden, dass eine entsprechende Vertragsklausel von O2 nicht zulässig ist (siehe "O2 darf Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen"). Der Mobilfunkbetreiber prüft nach Worten einer O2-Sprecherin vom Mittwoch, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
Es sei unverständlich, warum nach einer gewissen Zeit ungenutzte Guthaben verfallen sollten, sagte Fronczak. Diese Praxis verfolgen neben O2 auch T-Mobile, Vodafone und E-Plus. Ein Sprecher von T-Mobile sagte dazu: "Wir schauen uns das Urteil ganz genau an." Die Unternehmen wären bei einem generellen Verbot nach Einschätzung eines Branchenexperten aber nur im geringen Maße wirtschaftlich betroffen. (dpa/tc)