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Verbraucherverband: Prepaid-Guthaben müssen erhalten bleiben

08.02.2006
Verbraucherschützer sehen die Rechte der Mobilfunkkunden durch ein Gerichtsurteil gestärkt, wonach Prepaid-Guthaben nicht mehr gelöscht werden dürfen.

"Das Urteil des Münchner Gerichts sollte Vorbild für alle Anbieter werden", sagte der Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Christian Fronczak, am Mittwoch in Berlin. Das Landgericht München I hatte am Dienstag entschieden, dass eine entsprechende Vertragsklausel von O2 nicht zulässig ist (siehe "O2 darf Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen"). Der Mobilfunkbetreiber prüft nach Worten einer O2-Sprecherin vom Mittwoch, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.

Es sei unverständlich, warum nach einer gewissen Zeit ungenutzte Guthaben verfallen sollten, sagte Fronczak. Diese Praxis verfolgen neben O2 auch T-Mobile, Vodafone und E-Plus. Ein Sprecher von T-Mobile sagte dazu: "Wir schauen uns das Urteil ganz genau an." Die Unternehmen wären bei einem generellen Verbot nach Einschätzung eines Branchenexperten aber nur im geringen Maße wirtschaftlich betroffen. (dpa/tc)