Irreführende Angaben

Verbraucherverbände mahnen Anbieter von Klingeltönen und Spielen ab

16.07.2008
Mehrere Anbieter von Handy-Klingeltönen, Logos und Spielen sind wegen Rechtsverstößen bei Internetangeboten abgemahnt worden.

Bei zwei Dritteln der Internetseiten solcher Anbieter habe es Anzeichen für Verstöße wie irreführende Preis- und Leistungsangaben gegeben, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Dienstag in Berlin mit. 15 von 20 diesen Firmen hätten ihren Sitz in Deutschland. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale - eine Selbstkontrollstelle der Wirtschaft - hätten die Unternehmen abgemahnt und zögen notfalls auch vor Gericht.

Mehrfach warben Anbieter von Klingeltönen, Logos oder Spielen nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz mit kostenfreien Leistungen, obwohl es versteckte Kosten für ein Abonnement gebe. Die Vertragsbedingungen seien oft nicht auffindbar oder in einer fremden Sprache geschrieben. Wenn Anbieter ihre Kontaktdaten verschleierten, werde es den Verbrauchern zudem vielfach unmöglich gemacht, sich zu beschweren. Das habe eine Kampagne der europäischen Verbraucherbehörden ergeben, bei der vor allem Angebote an Kinder und Jugendliche unter die Lupe genommen wurden. (dpa/tc)