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Verbraucherschützer stellen "Web-Bug"-Regeln auf

14.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die amerikanische Verbraucherorganisation "Privacy Foundation" veröffentlichte jetzt ein Regelwerk, mit dem der Einsatz von "Web-Bugs" kontrolliert werden kann. Web-Bugs sind für den Anwender unsichtbare Tags auf Webseiten oder in HTML-Mails, die Informationen an einen Server liefern, wenn die Seite besucht wird.

Dazu Stephen Keating, Chef der Privacy Foundation: "Unser Ziel ist ganz einfach: Web Bugs müssen sichtbar werden!" Der Einsatz der winzigen Spione kam vor noch nicht langer Zeit in den USA ins Gerede, als bekannt wurde, dass ihr Einsatz bei einigen Unternehmen gang und gäbe ist. Microsoft beispielsweise bietet bei Word eine Funktion, die dem Autor des Dokuments über das Internet Informationen über den weiteren Weg seines Textes liefert. So lässt sich feststellen, wer einen Text wie oft öffnet, modifiziert oder weiterleitet - samt Adresse des neuen Empfängers. Hier die Vorschläge der Privacy Foundation:

Eine Webseite, die Web-Bugs enthält, muss diese sichtbar machen.

Das Icon sollte den Namen des Unternehmens enthalten, das Daten sammelt und es sollte ausdrücklich als Werkzeug zur Datensammlung genannt werden.

Das Web-Bug sollte mit einer Site verlinkt werden, auf der erklärt wird, welche Daten gesammelt und wie sie verwendet werden sowie welche Unternehmen die Daten erhalten.

Besucher müssen die Möglichkeit haben, Web-Bugs auszuschalten.

Web-Bugs sollten nicht zur Sammlung sensibler Daten verwendet werden. Dazu zählen Informationen über Kinder, medizinische, sexuelle oder finanzielle Belange sowie der Arbeitsbereich des Site-Besuchers.