Verbraucher mahnen Compuserve ab

14.02.1997

MÜNCHEN (CW) - Die deutsche Compuserve GmbH ist vom Verbraucherschutzverein Berlin wegen ihrer Geschäftsbedingungen abgemahnt worden. Der Verein verlangt die Änderung von insgesamt 25 Punkten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Dienstes, weil diese nicht den Vorschriften des "Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" entsprechen sollen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitiert den Geschäftsführer des Berliner Vereins, Friedrich Bultmann, mit der Behauptung, unter anderem seien Haftungsausschlüsse, Änderungsklauseln für Preise und Verträge sowie Erschwernisse bei Kündigung und eine zu kurze Verjährungsfrist bei Ansprüchen unrechtmäßig. Ferner sei es unzulässig, das Recht des US-Bundesstaats Ohio zur Grundlage in Deutschland geschlossener Verträge zu machen. Falls Compuserve bis zum 24. Februar keine entsprechende Unterlassungserklärung abgibt, können die Verbraucherschützer vor einem Münchner Zivilgericht klagen.