Lehrlinge bleiben von Informatik fast unbeleckt:

Veraltete Reglemente blockieren Ausbildung

28.01.1983

BASEL (sg) - Die Berufslehren werden auch in der Schweiz durch Ausbildungs- und Prüfungsreglemente, welche zum Beispiel das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erläßt, sowie durch Lehrpläne des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) geregelt. Für manche Lehrberufe gelten heute allerdings noch Jahrzehnte alte Vorschriften, die den heute üblichen beruflichen Anforderungen kaum noch entsprechen.

Eine entscheidende Ausbildungslücke besteht zum Beispiel bei der Informatik. Das beginnt bereits mit der Ausbildung zum Fernmelde- und Elektronikapparatemonteur (FEAM), deren Reglement aus dem Jahre 1958 stammt. Und gerade die nach diesem Anforderungskatalog ausgebildeten Personen, betätigen sich heute vielfach als Computertechniker. Dieses alte Reglement kennt zum Beispiel nicht einmal Begriffe wie integrierte Schaltung oder Mikroprozessor, weshalb es unsinnig erscheint, danach heute noch Lehrlinge auszubilden. Lehrer, Lehrmeister und Prüfungsexperten haben das verbliebene Papier längst auf die Seite gelegt und bilden, wie man hört, ganz anders aus.

Für den von EDV stark abhängigen kaufmännischen Sektor stammt das letzte Reglement immerhin aus dem Jahre 1973. Es wird momentan überarbeitet, soll aber erst in ein bis zwei Jahren in einer zeitgemäßen Fassung vorliegen. Es ist bezeichnend, daß das Reglement gerade für diesen Beruf, welcher einer der ganz wenigen ist, in dem EDV nahezu selbstverständlich ist, der Entwicklung um Jahre nachhinkt. Ganz zu schweigen von Berufen wie Konstrukteur und technischer Zeichner, wo das Reglement aus dem Jahre 1963 stammt und Begriffe wie CAD/CAM erst noch Aufnahme finden müssen. Nur gut, daß sich CAD/CAM noch im Anfangsstadium befindet. Mit einer Anpassung sollte nicht mehr lange gewartet werden.