Koalitionsfreiheit

Ver.di legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ein

16.06.2008
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat Verfassungsbeschwerde gegen die vor einem knappen halben Jahr in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eingelegt.

Das Gesetz beeinträchtige die vertrauliche interne Kommunikation zwischen den Mitgliedern in erheblichem Maße, argumentierte die Gewerkschaft am Montag in Berlin. Der mögliche Zugriff auf gewerkschaftsinterne Kommunikation sei ein erheblicher Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte. Seit Anfang des Jahres soll die Telekom die technischen Daten von Gesprächen sechs Monate lang speichern. Ab 2009 wird auch die Kommunikation über das Internet erfasst werden. Inhalte der Gespräche werden nicht erfasst.

Viele Mitglieder seien mehr und mehr verunsichert, inwieweit sie aufgrund der neuen Regelung mit einer Beobachtung etwa bei der Vorbereitung eines Arbeitskampfes, bei Tarifverhandlungen oder bei ihrer Tätigkeit als Betriebsräte rechnen müssten, erläuterte ver.di-Vize Gerd Herzberg. Diese Unsicherheiten der Mitglieder sowie die jüngsten Bespitzelungen bei der Telekom oder beim Discounter Lidl hätten schließlich zu dem Schritt geführt.

Die Gewerkschaft habe sich ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Jürgen Kühling erstellen lassen. Es bestehe zwar grundsätzliche Kritik an dem Gesetz. Die Verfassungsbeschwerde richte sich aber vor allem gegen eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit, die durch Artikel 9 Grundgesetz geschützt sei. Danach können sich Personen zur Durchsetzung ihrer Interessen zusammenschließen. Dadurch entstehe ein geschützter Raum auch für deren Aktivitäten. Dies sei durch das neue Gesetz gefährdet.

Herzberg ging davon aus, dass das Gesetz zumindest in Teilen wieder aufgehoben wird. Derzeit sind weitere Beschwerden - unter anderem von FDP- und Grünen-Politikern - anhängig. (dpa/tc)