Service-Rechenzentren fühlen sich diskriminiert:

VDRZ übt Kritik an Buchführungs-Erlaß

17.07.1981

HANNOVER/BONN (pi) - Der Verband Deutscher Rechenzentren e. V. (VDRZ) hat bei Bundesfinanzminister Matthöfer Kritik an dem gemeinsamen "Buchführungs-Erlaß" der obersten Finanzbehörden der Länder geübt. Er diskriminiere die Service-Rechenzentren und schaffe unerträgliche Wettbewerbsverzerrungen.

Der gleichlautende Erlaß "Buchführungshilfe" sollte dem Mitte Oktober 1980 veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung tragen, der das Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe für verfassungswidrig erklärt.

Der VDRZ, der die Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Informationsverarbeitung (Rechenzentren und Software-Häuser) vertritt, macht geltend, daß der Erlaß der obersten Finanzbehörden mit dem geltenden Recht unvereinbar ist und im Gegensatz zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. 6. 1980 (1BvR 697/77) steht.

Der "Buchführungshilfe-Erlaß" geht davon aus, daß das Werbeverbot gemäß ° 8 Abs. 1 des StBerG auch weiterhin für die durch BVG-Beschluß freigegebenen Buchführungshilfe-Tätigkeiten gilt. Diese Auffassung entspricht den Wünschen des steuerberatenden Berufsstandes, der - wie Anwälte und Ärzte - aus standesrechtlichen Gründen nicht werben darf. Der VDRZ kritisiert, daß es jeder sachlichen Grundlage entbehrt, unter Berufung auf dieses Standesrecht ein Werbeverbot für Buchführungshilfe bei gewerblichen Rechenzentren zu begründen. Nach seiner Auffassung begünstigt der Erlaß in eindeutiger Weise die handfesten wirtschaftlichen Interessen des steuerberatenden Berufsstandes, der über die Steuerberaterkammern unter Hinweis auf das verfassungswidrige Buchführungsprivileg intensiv der gewerblichen Tätigkeit der Buchführungshilfe nachgeht, wobei den Städten und Gemeinden viele Millionen entgeht.