VATM: Telekom will DSL-Produkte für Wettbewerber dramatisch verteuern

29.10.2007
Bei einer Anhörung der Bundesnetzagentur zur künftigen Höhe der Entgelte für die "Zuführung zum Internet Service Provider" (ZISP) hat der VATM auf die Effizienzgewinne der Telekom bei der Bereitstellung dieses Vorproduktes hingewiesen und vor der beantragten Verteuerung von über 50 Prozent gewarnt. ZISP ist für die Wettbewerber, die DSL-Produkte der Telekom abnehmen eine der wichtigsten Vorleistungen. Die bislang gültigen Nutzungsentgelte sind bis Ende November 2007 befristet.

Die Deutsche Telekom hat in ihrem aktuellen Antrag für den neuen Genehmigungszeitraum ab 1. Dezember 2007 eine Erhöhung dieser Entgelte um rund 52 Prozent gefordert. Diesem Ansinnen erteilt der VATM eine klare Absage. "Ein Blick auf die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung von ZISP zeigt, dass diese seit dem letzten Genehmigungsverfahren vor zwei Jahren deutlich gesunken sind", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

So ermöglichten etwa steigende Endkundenzahlen und Verkehrsmengen der Telekom einen deutlich preisgünstigeren Betrieb des Konzentratornetzes. Mindernd auf die Kosten wirken sich beim Ex-Monopolisten nach Untersuchungen des VATM auch der Preisverfall bei der Übertragungstechnik und die aufgrund des stetig sinkenden Dollarkurses niedrigeren Einkaufspreise für Netztechnik aus. Weil die Telekom dies wisse, erklärt Grützner, habe sie in ihrem Antrag kurzerhand die von ihr selbst vor zwei Jahren noch vehement verteidigte Preisformel geändert. "Damit würden sich die von Wettbewerbern abgenommenen Breitbandkapazitäten drastisch verteuern", befürchtet nun der Verbandschef. Zudem zeigten die von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen, dass hier wie schon beim Genehmigungsverfahren für die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung im ersten Quartal dieses Jahres die Kosten für den Personalabbau beim ehemaligen Staatsunternehmen auf die Wettbewerber umgelegt werden sollten. "Diese Kosten wurden vom Regulierer richtigerweise auch bisher nicht berücksichtigt", erklärt der VATM-Geschäftsführer.

Angesichts dieser Sachlage hält der VATM den Telekom-Antrag nicht für genehmigungsfähig. "Der Telekom-Antrag hat mit den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung rein gar nichts zu tun, sondern ist ausschließlich strategisch motiviert", wertet Grützner. "Eine Erhöhung der ZISP-Entgelte käme einer Strafsteuer für die Wettbewerber gleich, die mit erheblichem Aufwand ihre Netze mit dem der Telekom zusammengeschaltet haben. Zudem könnte die Bundesnetzagentur bei einer Verteuerung von ZISP ihrem Auftrag nicht nachkommen, für ein konsistentes Preismodell für alle Vorleistungen zu sorgen."

Der Verband spricht sich daher für die Beibehaltung der bisherigen Preisformel und die Berücksichtigung der Produktivitätsfortschritte der Telekom aus. "Wenn die Bundesnetzagentur die realen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ansetzt, wozu sie qua Gesetz verpflichtet ist, kann es nicht zu einer Verteuerung der Entgelte für ZISP kommen", argumentiert Grützner.