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USA und Europa einigen sich beim Online-Verbraucherschutz

23.02.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach jahrelangem Streit haben sich die Europäische Union und das US-Ministerium für Außenhandel offenbar über Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre beim E-Commerce geeinigt. Dabei scheint sich die Position der USA an die der EU angenähert zu haben.

Um die Vereinbarung nicht zu gefährden, wollen die Verhandlungspartner keine Details nennen – zumal bis Ende März noch an den Formulierungen gefeilt wird. Bislang ist lediglich bekannt, dass sich die USA bereit erklärt haben, die als "Safe Harbour" (sicherer Hafen) bekannten Regeln in das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre aufzunehmen. Dieser Schritt stellt aus europäischer Sicht insofern einen Fortschritt dar, als dieses Regelwerk bislang nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der US-Wirtschaft darstellen sollte. Konkret sollen sich die US-Unternehmen einem Sieben-Punkte-Katalog unterwerfen, in dem das US-Handelsministerium festlegt, wie mit sensiblen Daten aus Europa umgegangen werden muss.

Der europäische Dachverband der Verbraucherverbände kritisiert diese Regelung, weil in diesem Katalog die Möglichkeit fehle, das Recht auf Privatsphäre einzuklagen. Die US-Unterhändler betonen dagegen, dass die Safe-Harbour-Regeln einen ähnlich guten Schutz böten wie die EU-Richtlinie. Obwohl die Europäer bereits seit Oktober 1998 eine einheitliche Richtlinie für den Datenschutz haben, war ihre Verhandlungsposition nicht zuletzt deswegen schwach, weil wichtige Länder wie Deutschland und Frankreich bislang keine Anstrengungen unternommen hatten, diese auch in nationales Recht umzusetzen. Geholfen hat ihnen jedoch, dass kürzlich das US-Kartellamt FTC (Federal Trade Commission) die Safe-Harbour-Regeln als unzureichend kritisiert und den Willen der Wirtschaft zur Selbstregulierungs bezweifelt hatte. Darüber hinaus hat die FTC Vorschläge für eine gesetzliche Regelung eingebracht, die den europäischen Regeln für den Umgang mit

Kundendaten sehr nahe kommen.